von dpa
Donnerstag, 15. Oktober 2020
Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg gibt rechtskräftig per Beschluss einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland.
Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.
Sachsen und das Saarland heben das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten auf.
Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche registriert wurden. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.
Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Aktenzeichen 1S3 3156/20).
Das oberste Baden-Württembergische Verwaltungsgericht bestätigt damit meine Rechtsauffassung!
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VGH Baden-Württemberg: Beherbergungsverbote verfassungswidrig . In: Legal Tribune Online, 15.10.2020