Das Landgericht Frankfurt hat Aldiana nach der kurzfristigen Schließung des Clubs Side Beach zu Entschädigungen verurteilt. Die angebotenen Alternativen waren nach Ansicht des Gerichts nicht gleichwertig. Ein gewöhnliches Hotel ersetze keinen Cluburlaub, ein Aldiana-Club in einem anderen Land nicht den gebuchten Türkei-Urlaub. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
LG Frankfurt/M, 3.2.2026 – 2-24 O 123/25

