Führich: Diese Reform der EU-Fahrgastrechte ist in Wirklichkeit ein enormer Rückschritt für die Verbraucherrechte.

Höhere Gewalt

Bahnunternehmen können Ticketerstattungen für Zugausfälle und -verspätungen künftig mit dem Hinweis auf die neue Höhere-Gewalt-Klausel einfach ablehnen. Damit gibt es keine Fahrpreiserstattungen ab 60 Minuten Verspätung wenn der Zug sich bei Sturm, Unwetter, Pandemien oder Schneechaos verspätet oder ausfällt.

Es ist nicht genau festgelegt, wie höhere Gewalt definiert ist. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof von 2013 sind das alle „für das Eisenbahnunternehmen unabwendbaren Ereignisse“. Bislang fallen darunter – und somit auch unter den Begriff höhere Gewalt – Unwetter, Stürme, Hochwasser und auch die Corona-Pandemie. Die Reform hebt damit das Urteil des EuGH von 2013 faktisch auf.

Bisher Ursache unerheblich

Bislang gibt es als Entschädigung zumindest bei einer Stunde Verspätung 25 Prozent und bei zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurück ohne dass es auf die Ursache ankommt.

Das EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben sich in Brüssel auf eine Reform der Fahrgastrechte geeinigt, die eine Klausel über höhere Gewalt enthält, nach der Eisenbahnunternehmen bei „außergewöhnlichen Umständen“ nicht mehr Entschädigung leisten müssen.

https://www.travelbook.de/news/verspaetung-hoehere-gewalt-entschaedigung-deutsche-bahn/amp

https://ec.europa.eu/germany/news/20201002-fahrgastrechte_de

https://reiserechtfuehrich.com/2017/09/30/fahrgastrechte-bei-bahn-werden-besser/