Die EU-Kommission will die Fahrgastrechte für Bahnreisende verbessern. Mit dem Kommissionsvorschlag werden die geltenden Vorschriften für die Rechte der Bahnreisenden der Verordnung (EU) 1371/2007 in fünf Kernbereichen überarbeitet:
1. Anwendungsbereiche
Bei der Anwendung der Fahrgastrechte dürfen der inländische Fernverkehr und der grenzüberschreitende Nah- und Regionalverkehr nicht mehr länger ausgespart bleiben.
2. Information und Nichtdiskriminierung
Die Information über Fahrgastrechte wird z. B. durch entsprechende Hinweise auf den Fahrscheinen verbessert. Fahrgäste, die einen Verkehrsverbund mit unterschiedlichen Fahrscheinen nutzen, müssen darüber unterrichtet werden, ob ihre Rechte für die gesamte Reise oder nur für einzelne Teilstrecken gelten. Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz ist verboten.
3. Mehr Rechte für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Künftig besteht ein verbindlicher Anspruch auf Hilfeleistung bei allen Verkehrsdiensten sowie auf volle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen. Entsprechende Informationen sind in zugänglichen Formaten bereitzustellen, außerdem müssen Eisenbahnmitarbeiter Schulungen zum Umgang mit behinderten Personen erhalten.
4. Durchsetzung, Beschwerdeverfahren und Sanktionen
Es werden klare Fristen und Verfahren für die Behandlung von Beschwerden sowie klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der für die Anwendung und Durchsetzung von Fahrgastrechten zuständigen nationalen Behörden festgelegt.
5. Verhältnismäßigkeit und faire Rechtsvorschriften
Durch eine Klausel zur höheren Gewalt werden Eisenbahnunternehmen im Falle von Verspätungen aufgrund von unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Naturkatastrophen von der Schadensersatzpflicht befreit. Nach den derzeitigen Vorschriften müssen diese Unternehmen auch in solchen Fällen noch Schadensersatz zahlen.
Weitere Schritte
Zunächst muss der Kommissionsvorschlag vom Europäischen Parlament und vom Rat (d. h. den EU-Mitgliedstaaten) geprüft und angenommen werden, bevor er anschließend in Kraft treten kann.
Hintergrundinformation
Die Europäische Union ist das einzige Gebiet weltweit, in dem die Bürger bei Reisen mit dem Flugzeug, dem Zug, dem Schiff oder dem Bus über umfassende Passagierrechte verfügen. Die EU-Vorschriften für die Rechte von Bahnreisenden traten am 9. Dezember 2009 in Kraft.
So können Fahrgäste in einigen Mitgliedstaaten eine finanzielle Entschädigung beanspruchen, wenn ihr Zug bei der Ankunft mehr als eine Stunde Verspätung hat. Außerdem haben Fahrgäste je nach Wartezeit unter Umständen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen sowie – falls Übernachtungen notwendig sind – auf Unterbringung in einem Hotel.
Alle diesbezüglichen Informationen finden sich auf der Website „Your Europe“, auf der in allen EU-Sprachen über die geltenden Passagierrechte informiert wird.
Außerdem steht eine Smartphone-App zur Verfügung, die für Google Android (link is external),iPhone (link is external), iPad (link is external) und Windows Phone kostenlos heruntergeladen werden kann. (Pressemitteilung der EU-Kommission vom 28.09.2017)
Vorschläge der Kommission zur FahrgastrechteVO 1371/2007
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