Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für Touristen wegen der Corona-Pandemie für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union bis zum 14. September verlängert. Das wurde am Mittwoch in der Kabinettssitzung in Berlin entschieden.
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Corona-Pandemie, Reiserecht, Reisewarnung
Für mehr als 160 Länder: Reisewarnung verlängert bis zum 14. September

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ernst Führich,
wir haben im November 2019 eine Reise in die Türkei für die Oktoberferien 2020 gebucht. Da die Türkei immer noch Risikogebiet ist, würde wir gern die Reise kostenlos stornieren. Zum einen verbietet der Arbeitgeber uns Reisen in Risikogebiete zum anderen müssen die Kinder direkt nach dem Urlaub wieder in die Schule und eine ev. Quarantäne hätte berufliche und schulische Folgen. Des Weiteren warnt die Bundesregierung inzwischen auch vor Reisen in Risikogebiete. Besteht die Möglichkeit die kostenlose Stornierung beim Veranstalter durch zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus!
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Ich bin der Meinung, dass sie die Reise nach § 651h III BGB kostenfrei stornieren können. Indizien für Beeinträchtigung durch Corona: Teilreisewarnung, Risikogebiet für hohe Infektion, Quarantäne. Problem ist, dass viele Veranstalter sich stur stellen und zu unrecht auf Stornoentschädigung beharren. Da nur wine „gewisse“ Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung von Gesundheit und Reisedurchführung reicht, haben Sie beste Chancen einen Prozess zu gewinnen.
Falls Sie nicht vor Gericht wollen, fragen Sie nach einem Gutschein für eine Ersatzreise im nächsten Jahr nach! Viel Erfolg.
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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Fuehrich,
wir haben am 10.2.2020 eine Pauschalreise (Flug u. Hotel) nach Mallorca gebucht. Reisezeitraum 15.-18.10.2020. Derzeit existiert eine Reisewarnung bis Mitte September.
Des Weiteren haben wir über die Homepage des Hotels erfahren, dass es geschlossen ist und erst wieder in 2021 öffnet. Darüber hat uns bis zum heutigen Tag, weder der Reiseveranstalter noch das Reisebüro informiert. Der Reiseveranstalter wurde bereits per Email angeschrieben, hat sich aber dazu nicht geäußert. Es war eine lapidare und allgemein gehaltene Antwort, da noch andere Reiseteilnehmer den Veranstalter ebenfalls angeschrieben hatten und dieselbe Rückantwort bekommen hatten.
Kann man in Anbetracht dieser Tatsache kostenfrei stornieren und bekommt man seine bereits im Februar geleistete Anzahlung wieder zurück? Muss man irgendwas bestimmtes beachten, braucht man einen Beweis, dass das Hotel geschlossen ist? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
V.Klose
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Ich antworte morgen.
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Sehr geehrter Herr Prof. Führich,
ich habe im letzten Jahr eine Rundreise nach Montenegro und Kroatien gebucht. Beginn 01.10.20, Reisewarnung AA für Montenegro nur bis 15.09.20. Was würden Sie mir raten: Rücktritt von der Reise gemäss BGB 651, Absatz 3, oder stornieren mit 25%?
Vielen Dank im voraus,
mit freundlichen Grüssen
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Guten Morgen,
ich vertrete immer die Meinung, dass man 4 Wochen vor Reisebeginn entscheiden soll ob man nicht reisen will. Wenn nein, dann den Rücktritt erklären unter Berufung auf die Gefährdung der Reisedurchführung und der Gesundheit durch Covid-19.
Hierzu habe ich ein Musterschreiben auf meiner Website.
Man kann auch kostenfrei zurücktreten ohne Reisewarnung. Sie ist wichtiges, aber notwendiges Indiz für die Gefährdung. Es reicht auch die Ausweisung als Risikogebiet durch das RKI
Einer Stornoentschädigung ist zu widersprechen. Man kann heute auch freiwillig einen Gutschein statt Geld als Erstattung annehmen.
Viel Erfolg!
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Sehr geehrter Herr Prof. Führich,
vielen, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Ich ging davon aus, dass ich erst in ein paar Tagen von Ihnen hören würde. Ich habe Ihren Vorschlag incl. Musterschreiben heute sofort umgesetzt per Mail, morgen werde ich das gleiche per Einschreiben an die Firma weiterleiten.
Ich hoffe auf einen unproblematischen Ablauf – gehe aber eher vom Gegenteil aus. In meinem früheren beruflichen Leben war es eine Priorität, möglichst jeden Kunden zufrieden zu stellen – oberstes Gebot eines großen amerikanischen Unternehmens in Deutschland.
Ich werde Sie über den weiteren Verlauf – wenn es Ihnen recht ist – informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Grieta Vosough
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Gerne geschehen. Falls Sie wieder erwarten keine außergerichtliche Einigung erzielen,schlage ich Ihnen gerne auch einen hervorragenden Rechtsanwalt für Reiserecht vor, der Ihnen auch eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falles gibt. Mit freundlichen Grüßen
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Vielen Dank, ich melde mich!
MFG
G. Vosough
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