Endlich handelt die Bundesregierung und will sichergestellen, dass Pauschalreisende mit ihren Zahlungen auf den Reisepreis und ihre Rückbeförderung aus den Urlaubsgebieten in Zukunft besser abgesichert sind. Die Bundesregierung hat die vom BMJV vorgelegten Eckpunkte beschlossen. Auf dieser Grundlage wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Gesetzentwurf erarbeiten.
Das System der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht soll strukturell geändert werden. Zum einen soll es einen Fond zur Absicherung der Kundengelder und Rückbeförderung geben und zum anderen soll eine bonitätsabhängige Sicherheit von den Reiseveranstaltern gestellt werden.
Ist ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig, so soll zunächst die geleistete Sicherheit verwendet werden und dann auf den Fond zurückgegriffen werden. Während der Aufbauphase des Fonds hilft der Staat mit zeitlich befristeten Garantien aus. Zudem sollen eine Rückdeckungsversicherung bzw. Kreditzusagen Sicherheit bieten. Das Insolvenzsicherungssystem im Pauschalreiserecht wird damit grundlegend neu geregelt.
Derzeit und das heisst auch bei Pleiten in der Corona-Krise können Absicherer wie Versicherungen oder Banken von Reiseveranstaltern ihre Haftung für Erstattungen auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzen. Bei der Thomas Cook-Pleite hatte diese Summe nicht gereicht, um die Forderungen der betroffenen Urlauber zu 100 Prozent zu begleichen. Die Bundesregierung entschied sich, finanziell einen Schaden der Pauschalreisenden zu übernehmen.
Eckpunkte zur Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht