(11.12.2019) Der Kundengeldabsicherer Zurich beabsichtigt nach einer Mitteilung vom 11.12.2019 geschädigten Thomas-Cook-Kunden nur 17,5 Prozent ihrer Ansprüche erstatten. Der Gesamtschaden belaufe sich auf 287 Mio. Euro. Wenige Stunden zuvor hat die Bundesregierung bereits beschlossen, den nicht von der Insolvenzsicherung übernommenen Rest zu übernehmen, so dass Kunden kein finanzieller Schaden entsteht.

Von der zwischen Thomas Cook Deutschland und Zurich vereinbarten Gesamt-Haftungssumme von 110 Mio. Euro seien bereits 59,6 Mio. Euro für die Rückholung gestrandeter Cook-Urlauber aufgewendet worden. Den verbleibenden 50,4 Mio. Euro stehe eine Gesamtschadenhöhe von 287,4 Mio. Euro gegenüber, erklärte das Versicherungsunternehmen. Daraus ergebe  sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Cook-Kunden.

Reiserechtler Führich und andere namhafte Reiserechtler sind nach wie vor der Auffassung, dass die Kosten der Rückreise nicht von der Deckelung auf 110. Mio. Euro erfasst werden, da das Gesetz davon ausgeht, dass die Rückreise für den Kunden kostenlos ist.