(21.11.2019) Prof. Dr. Ernst Führich erklärt im Interview mit der Augsburger Allgemeinen am 21. November 2019, welche Chancen Kunden von Thomas Cook haben, Geld zurückzubekommen nachdem der Ausverkauf des insolventen Reisekonzerns fast beendet ist. Was das für von der Insolvenz betroffene Kunden bedeutet, erläutert der Kemptener Reiserechtler Ernst Führich im Interview mit Lilo Solcher.
Ich muss meine Aussage im Interview etwas korrigieren. Eine Musterfeststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland kommt nicht in Betracht, da Gegenstand einer solchen Klage gemäß § 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO lediglich die Voraussetzungen für Ansprüche „zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer“ sein können.
Eine normale Feststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes auf Feststellung einer Staatshaftung wäre jedoch zulässig. Ob sie begründet ist, müssen Gerichte entscheiden.

Ich muss meine Aussage im Interview etwas korrigieren.
Eine Musterfeststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland kommt nicht in Betracht, da Gegenstand einer solchen Klage gemäß § 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO lediglich die Voraussetzungen für Ansprüche „zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer“ sein können.
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