In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich in der Türkei inhaftiert. Einigen Festnahmen liegt dabei der Verdacht zugrunde, dass die Betroffenen Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation unterhalten, so z.B. zur Gülen-Bewegung, im türkischen offiziellen Sprachgebrauch „FETÖ“. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben und in den Urlaub in die Türkei reisen, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.

Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger erfolgten vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien. Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe.

Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Quelle: Auswärtiges Amt (9. 3 2019)