Eine Kündigung des Luftbeförderungsvertrags kann durch die Beförderungsbedingungen wirksam abbedungen werden.

BGH, 20.3.2018 – X  ZR 25/17

Amtliche Entscheidung 

Presseerklärung BGH 

Flugreisende können nach der Stornierung eines Tickets stets den Anteil der Steuern und Gebühren von der Airline zurückverlangen. „Darauf kann man weiterhin pochen“, sagt der Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten. Dies war auch bisher schon gängiges Recht. Auf die Erstattung großer Teile des übrigen Ticketpreises könnten Verbraucher nach dem jüngsten BGH-Urteil dagegen nicht mehr setzen. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr für die Stornierung ist auch nicht erlaubt.

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