Prof. Dr. Klaus Tonner, MDR 2026, 741
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens tritt die Richtlinie „zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksamen Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie“ am 29.5.2026 in Kraft (RL (EU) 2026/1024).
Sie nimmt Klarstellungen und Ergänzungen an der Pauschalreiserichtlinie von 2015 (RL (EU) 2015/2302) vor. Klaus Tonner geht auf die Gründe für die Änderungen ein und schildert sie im Einzelnen. Im Mittelpunkt stehen dabei die stornogebührenfreie Erstattung des Reisepreises bei einem Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände und das Insolvenzabsicherungsrecht. Die Änderungsrichtlinie streicht die Vorschrift über verbundene Reiseleistungen und führt eine Regelung über Gutscheine ein. […]
Anmerkung Führich:
Die Richtlinie (EU) 2026/1024 ist die im Mai 2026 im Amtsblatt veröffentlichte Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie. Sie ist am 29. Mai 2026 (zwanzig Tage nach der Verkündung am 8. Mai) in Kraft getreten.
Die wichtigsten Neuerungen und Fristen der Richtlinie:
- Inkrafttreten & Umsetzung: Die Mitgliedstaaten haben bis zum 29. September 2028 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die neuen Regeln finden ab dem 29. März 2029 verbindlich Anwendung.
- Reiserechte bei Krisen: Beibehaltung der 14-tägigen Rückzahlungsfrist bei Stornierungen. Gutscheine müssen stets freiwillig sein.
- Erweiterter Schutz: Besserer Schutz bei Online-Buchungen und klarere Regeln für kostenfreie Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen (auch am Abreiseort).
- Insolvenzschutz: Rückerstattungen bei Insolvenz müssen innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
Details zur vollständigen Gesetzgebung können Sie direkt im EUR-Lex Portalnachlesen.

