Ein Mann findet seinen verloren gemeldeten Reisepass noch am selben Tag wieder und informiert die Gemeinde. Doch die versäumt es, die Fahndungsausschreibung löschen zu lassen – deswegen endet eine Reise des Mannes nach Neuseeland schon in Melbourne. Der BGH spricht ihm nun den vollen Reisepreis wegen Amtspflichtverletzung zu.
BGH, Urteil vom 11.06.2026 – III ZR 179/25

