Ärgerlich: Der für den Morgen geplante Hinflug einer Pauschalurlauberin wurde auf den späten Nachmittag verlegt, sodass sie am Anreisetag quasi nichts mehr am Urlaubsort unternehmen konnte. Kleines Trostpflaster: Es gibt Geld zurück.

AG München, 18.07.2026 – 191 C 7747/26, nicht rechtskräftig
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