Wer auf der Verpackung, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ wirbt, muss diese Behauptung künftig auch belegen können. Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) verschärft den Verbraucherschutz gegen Greenwashing und soll Verbraucher zu nachhaltigeren Kaufentscheidungen befähigen.

Die Umsetzung in Deutschland erfolgte in § 5 UWG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG (BGBl. I 2026 Nr. 43) insbesondere durch neue Verbote der „Schwarzen Liste“ des § 3 III UWG, d.h. bestimmte umweltbezogenen Geschäftspraktiken sind gegenüber Verbraucher per se unzulässig, ohne das im Einzelfall eine weitere Irreführung geprüft werden muss. Die neuen Regelungen sind ab 27. September 2026 für Unternehmen anzuwenden, sonst drohen Abmahnungen und Unterlassungsansprüche.

Wichtig sind …

  • Verbot pauschaler Umweltaussagen: Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ sind ohne sofort erkennbaren Beleg oder eine anerkannte hervorragende Umweltleistung unzulässig. Es muss damit nachgewiesen werden, worauf sich die Aussage bezieht und wodurch die behauptete Umweltleistung erreicht wird.
  • Kompensations-Claims: Aussagen zur Klimaneutralität, die rein auf dem Kauf von CO₂-Kompensationszertifikaten beruhen, werden für Produkte oder Unternehmen untersagt.
  • Strengere Regeln für Siegel: Nachhaltigkeits- und Ökolabels sind künftig nur noch erlaubt, wenn sie auf einem offiziellen Zertifizierungssystem basieren oder staatlich festgesetzt wurden (keine Eigenkreationen ohne externe Kontrolle).
  • Zukunftsversprechen: Ankündigungen wie „Klimaneutral bis 2040“ erfordern einen detaillierten, realistischen und von unabhängigen Dritten regelmäßig überprüften Umsetzungsplan.

Besonders wichtig: Eine Aussage über einen einzelnen Umweltaspekt darf nicht den Eindruck erwecken, das gesamte Produkt oder Unternehmen sei besonders umweltfreundlich. Die Umweltwerbung muss konkret, belegbar und transparent sein.

4 wichtige Anwendungsbereiche für Tourismusbetriebe

  • Unterkunft & Hotellerie:  Verabschieden Sie sich von allgemeinen Floskeln auf der Website. Statt „ressourcenschonend“ müssen Sie Fakten nennen (z. B. „Wassersparende Duschköpfe im gesamten Gebäude“, „Regionale Zutaten aus maximal 50 km Umkreis“).
  • Flug- und Pauschalreisen:  Der Begriff „klimaneutral“ darf in der Werbung für Flüge oder Kreuzfahrten nicht mehr auftauchen, wenn er durch Ausgleichszahlungen (wie Moor-Projekte oder Waldschutz) erreicht wird. Sie dürfen lediglich transparent erwähnen, dass die Kunden Geld an diese Projekte spenden können.
  • Destination: Regionen dürfen sich nicht mehr pauschal als „Nachhaltige Urlaubsregion“ vermarkten, es sei denn, die gesamte Destination hält ein staatlich anerkanntes Zertifikat (z. B. TourCert für Destinationen) und verlinkt die exakten Kriterien direkt auf der Startseite.
  • Buchungsplattformen (OTAs):  Portale dürfen Hotels nicht mehr mit intern erfundenen „Nachhaltigkeits-Scores“ oder grünen Blättern markieren, außer das Bewertungssystem basiert auf transparenten, unabhängig geprüften und für alle gleichen Kriterien.

Für Hotel-Websites, Buchungsportale und Reiseveranstalter gelten daher folgende Änderungen:

Bisherige Werbeaussage (Verboten)Zukünftige Lösung (EmpCo-konform)
„Wir sind ein grünes / nachhaltiges Hotel.“ (Pauschale Umweltaussage ohne direkt sichtbaren Beleg)„Wir nutzen 100 % Ökostrom und reduzieren Lebensmittelabfälle durch [Maßnahme X].“ (Konkrete, messbare Umweltschutz-Maßnahmen nennen)
„Klimaneutraler Flug durch CO₂-Kompensation“ (Kompensations-Claims basierend auf Zertifikaten)„Wir unterstützen folgendes zertifiziertes Aufforstungsprojekt: [Link]. Der Flug selbst verursacht Emissionen.“ (Kein Bezug auf die eigeneNeutralität des Produkts)
„Eco-Resort“ mit einem selbst gestalteten Logo (Eigenkreationen von Siegeln ohne Drittprüfung)Einreichen und Zertifizieren des Hotels nach dem offiziellen EU Ecolabel oder anerkannten Standards wie Green Globe.
„Bis 2035 wird unsere Hotelkette komplett emissionsfrei.“(Zukunftsversprechen ohne validierten Plan)Veröffentlichung eines verbindlichen Reduktionspfads, der jährlich von unabhängigen Auditoren geprüft und öffentlich einsehbar ist.