Weiche Matratze, laute Hotelgäste: Läuft im Pauschalurlaub was schief, steht Reisenden oft eine Erstattung zu. Wie viel es gibt – und wie man es einfordert.
Diesen Ferienaufenthalt hatten sich die deutschen Urlauber anders vorgestellt: Die drei Ehepaare wollten eine erholsame Strand-Woche auf Kreta verbringen. Drei Doppelzimmer waren gebucht für jeweils gut 3000 Euro. Was die Reisenden vorher nicht ahnten: In dem 850-Betten-Hotel westlich der Insel-Hauptstadt Heraklion waren gleichzeitig etwa 800 griechische Schüler untergebracht. Die feierten Nacht für Nacht laut und feucht-fröhlich durch. Zurück zu Hause verlangten die Ehepaare daher knapp drei Viertel des Reisepreises vom Veranstalter zurück. Der bot ihnen fünf Prozent an. Es kam zum Prozess. Das Amtsgericht Bad Homburg billigte den Reisenden schließlich 30 Prozent Rückzahlung zu (Az: 2 C 2968/98).