Ohne ihre Chihuahas wollte eine Familie nicht auf Dubai-Reise gehen und wandte sich für Organisation und Buchung der Flüge an ein Reisebüro. Doch der Flug von München über Zürich in die Emirate endete für die Familie in der Schweiz, da laut Iata-Regeln bei Dubai-Flügen Tiere weder im Fracht- noch im Passagierraum erlaubt sind. Der Fall landete vor dem Amtsgericht München.
Luftrecht, Reiserecht, Reisevermittlung
Reisebüro verliert Hundestreit gegen Kunden vor Gericht

Heidi