Die für die Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung zuständige nationale Behörde – wie das deutsche Luftfahrtbundesamt LBA – kann ein Luftfahrtunternehmen zu Ausgleichszahlungen verpflichten, wenn sie dazu von dem betreffenden Mitgliedstaat ermächtigt wurde.
Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine solche Ermächtigung sei zulässig. Allerdings müsse die behördliche Entscheidung gerichtlich anfechtbar sein.
EuGH, Urt. v. 29.9.2022 – C 597/20
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