Die für die Durch­set­zung der Flug­gast­rech­te-Ver­ord­nung zu­stän­di­ge na­tio­na­le Be­hör­de – wie das deutsche Luftfahrtbundesamt LBA – kann ein Luft­fahrt­un­ter­neh­men zu Aus­gleichs­zah­lun­gen ver­pflich­ten, wenn sie dazu von dem be­tref­fen­den Mit­glied­staat er­mäch­tigt wurde.

Dies hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof ent­schie­den. Eine sol­che Er­mäch­ti­gung sei zu­läs­sig. Al­ler­dings müsse die be­hörd­li­che Ent­schei­dung ge­richt­lich an­fecht­bar sein.

EuGH, Urt. v. 29.9.2022 – C 597/20

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