Mein aktueller Beitrag in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2022, 1641) geht für Pauschalreiseverträge der Jahre 2021 und 2022 der Frage nach, ob die Corona-Pandemie noch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände darstellt, die den Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters nach Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn entfallen lassen.
Nach der über zwei Jahre andauernden Corona-Pandemie stellt sich im Reiserecht die Frage, ob der Begriff der unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände weiterhin für Pauschalreiseverträge erfüllt ist oder man bereits von gewöhnlichen statt von außergewöhnlichen Umständen bei künftigen Stornierungen ausgehen muss. Ich gehe im Auftaktbeitrag der Ausgabe der NJW der Frage nach, ob für das Vorliegen des außergewöhnlichen Umstands an die Pandemie als Gesundheitsrisiko anzuknüpfen ist oder an die wechselnden behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahr.
Zum Beitrag Führich NJW 2022, 1641