(12.4.2022) Der emeritierte Kemptener Reiserechtler und Professor Ernst Führich stellt sich auf die Seite der Reiseindustrie und behauptet: „Wer nach über zwei Jahren Pandemie trotzdem bucht, reist auf eigene Gefahr und hat die vertraglich vereinbarten Stornokosten zu tragen. Diese Reisende sind nicht mehr schutzwürdig, wie diejenigen, die vor dem Ausrufen der Pandemie Reisen gebucht haben.“
Corona-Pandemie, Führich Presse, Reiserecht
Corona ist bei Reisen heute allgemeines Lebensrisiko

Sehr geehrter Herr Führich,
ich finde es schwierig, die Problematik allein auf die Verbraucher abzuwälzen.
Ein Reiseveranstalter, der z.B. eine Reise in ein Gebiet anbietet, in die derzeit kein Ausländer einreisen darf (wegen Corona), bietet eine unmögliche Leistung an. Bekommt der Kunde dies nach Buchung und kurz vor Abreise mit und storniert hieraufhin, kann es nicht sein, dass er allein auf den Stornokosten sitzen bleibt.
Aus meiner Sicht ist dies nicht sachgerecht.
Mit freundlichen Grüßen
F.K.
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Klare Aussage Herr Führich und aus unserer Sicht zwingend notwendig. Wir hoffen, dass diese Erkenntnis auch mal im ZDF oder ARD kommuniziert wird. Allerdings sind in letzter Zeit die Anfragen nach kostenlosem Storno schon deutlich zurück gegangen.
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