Gewinnt ein Pauschalreisender anhand der Werbeunterlagen den Eindruck, dass beim Start der Bahntransfer zum Flughafen eine Eigenleistung der Reiseveranstalterin ist, haftet sie auch für die Verspätung eines Zugs.
BGH, Urt. v. 29.06.2021 – X ZR 29/20
Besprechung Beck-online
Anm.: Mit dieser Entscheidung bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung und meine Rechtsauffassung.