Der Europäische Rechnungshof hat eine Prüfung eingeleitet, um zu bewerten, ob die Kommission wirksame Maßnahmen ergriffen hat, um die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, die während der Coronavirus-Krise mit dem Flugzeug gereist sind oder Flüge gebucht haben, zu sichern. Die Prüfer werden untersuchen, ob die derzeitigen Vorschriften über die Fluggastrechte ihren Zweck erfüllen und ausreichend robust sind, um sich in einer solchen Krise zu bewähren. Sie werden genau hinschauen, ob die Kommission engmaschig verfolgt hat, dass die Fluggastrechte in der Pandemie eingehalten wurden, und entsprechende Schritte unternommen hat. Bewertet werden soll außerdem, ob bei der Gewährung staatlicher Soforthilfen für die Reise- und Verkehrsbranche Fluggastrechte von den Mitgliedstaaten berücksichtigt wurden.
Fluggäste, deren Flüge annulliert worden waren, wurden häufig von den Fluggesellschaften dazu gedrängt, statt einer gesetzlichen Rückerstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen, Gutscheine zu akzeptieren. In vielen Fällen erhielten Fluggäste keine fristgerechte oder gar keine Erstattung des gezahlten Flugpreises.