Besitzer von Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 9.2.2021 – 4 B 122/21 Gäste auch dann nicht beherbergen, wenn diese gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das Gericht argumentierte, dass es derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend gebe, dass durch Geimpfte oder Genesene keine Übertragung des Corona-Virus mehr erfolgen könne.
Keine Ausnahmegenehmigung zur Beherbergung bereits geimpfter Touristen
Die Antragssteller stammen aus Nordrhein-Westfalen und haben dem Gericht zufolge Ferienwohnungen im Ostseebad Heringsdorf auf Usedom. Sie wollten den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald dazu verpflichten, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Denn eigentlich verbietet die Corona-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern Besitzern von Ferienwohnungen die Beherbergung von Gästen. An dieser Regelung gibt es laut Gericht auch keine ernsten Zweifel. Es verwies auch auf die hohen Infektionszahlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Antragssteller können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entscheiden müsste.
VG Greifswald, Beschluss v. 09.02.2021 – 4 B 122/21, beck-aktuell, 9. 2. 2021 (dpa).
Warum ich aber gegen Sonderrechte für Geimpfte bin hat damit zu tun, dass ich persönlich nicht möchte, dass
a) in Deutschland eine zwei-Klassen-Gesellschaft entsteht
b) Nicht- Geimpfte vom Alltagsleben dann komplett ausgeschlossen sind
Denn die sind auch Mitbürger und Nicht- Geimpfte wird es immer geben:
Schwangere
Babys
Kleinkinder
Denn für Babys, Kleinkinder und Jugendliche gibt es noch immer keinerlei Impfstoffe was meiner Meinung nach tödlicher Leichtsinn ist, da ich von etlichen Fällen weiss bei denen Babys an Corona – auch vorgburtlich noch im Mutterleib – gestorben sind. Die beiden vorgeburtlichen Fälle waren beide in Israel. Die anderen waren in den USA und anderen Ländern.
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Ganz offen:
wenn Geimpfte nicht mehr ansteckend sind, dann gibt es keinen Grund diese nicht zu beherrbergen. Nochdazu sind die Zahlen rückläufig. Von daher rate ich diesen Betroffenen zur Beschwerde! Solche Urteile lassen sich auch bald mit Wissenschaft widerlegen. Die Richter sollten sich lieber mal informiert halten. Denn auch draußen im Freien ist die Ansteckungsgefahr laut etlicher Experten kleiner gleich null!
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Es ist bis heute nicht wissenschaftlich erwiesen, dass Geimpfte nicht noch ansteckend sind.
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