Besitzer von Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 9.2.2021 – 4 B 122/21 Gäste auch dann nicht beherbergen, wenn diese gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das Gericht argumentierte, dass es derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend gebe, dass durch Geimpfte oder Genesene keine Übertragung des Corona-Virus mehr erfolgen könne.

Keine Ausnahmegenehmigung zur Beherbergung bereits geimpfter Touristen

Die Antragssteller stammen aus Nordrhein-Westfalen und haben dem Gericht zufolge Ferienwohnungen im Ostseebad Heringsdorf auf Usedom. Sie wollten den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald dazu verpflichten, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Denn eigentlich verbietet die Corona-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern Besitzern von Ferienwohnungen die Beherbergung von Gästen. An dieser Regelung gibt es laut Gericht auch keine ernsten Zweifel. Es verwies auch auf die hohen Infektionszahlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Antragssteller können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entscheiden müsste.

VG Greifswald, Beschluss v. 09.02.2021 – 4 B 122/21, beck-aktuell, 9. 2. 2021 (dpa).