Die Absicherung von Pauschalurlaubern steht vor dem Systemwechsel. Künftig soll ein Reisesicherungsfonds die Aufgabe übernehmen. Das geht aus dem nun vorliegenden Referentenentwurf aus dem BMJV hervor.

Die Neuregelung soll die bisherige Absicherung über Versicherer und Kreditinstitute ablösen, heißt es in dem Entwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV). Der Entwurf, der fvw | TravelTalk vorliegt, ist mit den ebenfalls beteiligten Ministerien für Wirtschaft und für Finanzen sowie dem Bundeskanzleramt abgestimmt. Verbände können Stellungnahmen noch bis heute abgeben, bevor der Entwurf zeitnah im Bundeskabinett beraten werden soll.

Insolvenz ganz neu abgesichert

Wie viel Entgelt sollen Reiseanbieter in der Aufbauphase mindestens an den Reisesicherungsfonds zahlen? Wann soll dieser starten? Und wer könnte dessen Träger werden? Weitere Details zu den Plänen des Bundes lesen Sie in der neuen fvw | TravelTalk (3/2021), die am Donnerstag als E-Paper erscheint und am Freitag als Print-Magazin vorliegt.
Die Insolvenzsicherung soll über einen zentralen Reisepreissicherungsfonds organisiert werden, der mindestens in der Aufbauphase einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegt, aber von der Reisewirtschaft selbst als GmbH verantwortet werden kann. Zudem soll ein Beirat aus Vertretern von Bund, Ländern, Touristik und Verbrauchern darüber wachen, dass die jeweiligen Interessen berücksichtigt werden, ausdrücklich auch jene von kleinen und mittelgroßen Veranstaltern. 

Fonds soll alleiniger Absicherer werden

Nur über diesen Fonds, der noch zu gründen ist, sollen Reiseanbieter künftig ihre gesetzlich vorgeschriebene Absicherung und den Sicherungsschein für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen beziehen können. Ausnahmen gibt es nur für kleine Anbieter, deren Umsatz mit solchen Reisen im Durchschnitt der letzten drei Jahre unterhalb von drei Millionen Euro liegt. 
Ebenfalls ausgenommen sind gelegentliche Vermittler verbundener Reiseleistungen, also typischerweise Reisebüros. Diese beiden Gruppen können wie bisher über individuelle Verträge mit einem Versicherer oder Kreditinstitut ihren Absicherungspflichten nachkommen. 

Zielkapital des Fonds beträgt 750 Mio. Euro

Das Zielkapital des Fonds wird in dem Entwurf auf 750 Mio. Euro festgesetzt, die bis Ende 2026 erreicht sein müssen. Die Summe orientiert sich laut BMJV an dem möglichen Schaden, der bei einer gleichzeitigen Insolvenz des größten deutschen Reiseanbieters und eines weiteren mittlerer Unternehmensgröße entstehen würde.

Der Fonds soll mit dem Kapital die Vorauszahlungen, den Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport voll garantieren, so wie es die EU-Vorgabe verlangt. Der Systemwechsel ist aus Sicht des BMJV erforderlich, weil das jetzige System zu implodieren droht – infolge der Corona-Auswirkungen sowie des Rückzugs des Absicherers HDI und der Thomas-Cook-Pleite im September 2019, die gezeigt hatte, dass das bisherige Modell keinen Vollschutz bietet. 

Veranstalter sollen Sicherheiten und Entgelte leisten

Das Fondskapital soll durch Entgelte der Reiseanbieter gebildet werden. Zusätzlich sind individuelle Sicherheiten nach Bonität und Risiko eines Veranstalters vorgesehen, die im Fall seiner Insolvenz zuerst verwertet werden. Diese Sicherheiten können weiterhin über Versicherer oder Kreditinstitute gestellt werden.
Die bisherige Haftungsbegrenzung auf 110 Mio. Euro pro Versicherer und Jahr soll entfallen und durch eine Haftungsbegrenzung in Höhe von 22 Prozent des Jahresumsatzes des abzusichernden Veranstalters ersetzt werden. Damit sei auch das erwartbare maximale Risiko der sechs größten Reiseveranstalter abgedeckt, die bislang von der alten Begrenzung profitiert haben. 

Erster Verband übt scharfe Kritik am Entwurf

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) hat bereits als erster Verband deutlichen Widerspruch geäußert. „Es droht aktuell, dass ausgerechnet mittelständische Unternehmen für die früheren Versäumnisse und heutigen Risiken der Reisekonzerne einstehen müssen“, bemängelt Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard.

Zudem kritisiert sie den Verfahrenslauf: „Es sind Monate beziehungsweise sogar Jahre ins Land gegangen, bis dieses wichtige und komplexe Thema nun zumindest in einem Referentenentwurf aufgenommen wurde.“ Nun aber erhielten die betroffenen Verbände lediglich zwei Tage Zeit, Bedenken vorzubringen, moniert Leonard. Gleichlautende Kritik hatten unter anderen auch der Mittelstandsverband ASR und der Online-Verband VIR schon zuvor immer wieder vorgebracht.

Quelle: fvw 4.2.2021

Referentenentwurf: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Insolvenzsicherung_Reise.html