Nachdem die Übergangsphase des Brexit mit Beginn des Jahres 2021 zu Ende ist, stellen sich viele Reisende die Frage, was sich jetzt nach dem endgültigen Austritt der Briten aus der EU ändert. Hier meine wichtigsten Antworten aus der Sicht des Reiserechts.
Einreisevorschriften?
Bezüglich der Einreise ändert sich zunächst wenig. Das Vereinigte Königreich hat nie zum Schengen-Raum gehört, deshalb gab es auch immer Ausweiskontrollen für EU-Bürger. Für Privatreisen und Messebesuche bis zu einem halben Jahr Dauer wird auch künftig kein Visum nötig sein. Eine Änderung gibt es in neun Monaten: Ab 30. September 2021 reicht für EU-Bürger der Personalausweis nicht mehr. Ab dann braucht man einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate lang gültig ist.
Handy?
Die großen drei Telefongesellschaften Telekom, Vodafone und Telefonica haben sich geeinigt, dass „bis auf Weiteres“ alles beim Alten bleibt. Grundsätzlich sind sie aber nicht mehr an das EU-Roaming-Abkommen gebunden. Immerhin muss man als EU-Bürger weiterhin von seinem Mobilfunkprovider bei Grenzübertritt informiert werden, welche Kosten bei Telefonaten, SMS und Datennutzung entstehen. Für wahrscheinlicher halten Fachleute aber Regeln wie mit Island, Schweiz und Norwegen – diese Staaten halten sich auch ohne EU-Mitgliedschaft an die EU-Roaming-Abkommen.
Krankenversicherung?
Die Europäische Krankenversicherungskarte wird in Großbritannien weiter anerkannt, teilt das Europäische Verbraucherzentrum mit. Als Reisender aus der EU tut man trotzdem gut daran, eine private Auslandsreiseversicherung abzuschließen. Die gibt es bereits unter zehn Euro pro Jahr, für Familien unter 20 Euro, und sie empfiehlt sich eigentlich auch ganz unabhängig vom Brexit für jeden gesetzlich und die meisten privat versicherten Urlauber.
Autoreisen?
Weiterhin reicht der deutsche Führerschein, ein internationaler Führerschein wird nicht verlangt. Sicherheitshalber sollten Autobesitzer aber eine grüne Versicherungskarte dabei haben. Sie dient als Beweis, dass für den Wagen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist.
Flüge?
Eine Änderung gibt es bei den EU-Fluggastrechten. Nach der Fluggastrechte-VO 261/2004 hat der Fluggast bei großer Verspätung ab 3 Stunden in der Ankunft oder Annullierung gestaffelte pauschale Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro gegen das den Flug ausführende Luftfahrtunternehmen. Die gelten weiter, wenn man mit einer EU-Airline oder von einem EU-Flughafen nmit jeder Airline aus fliegt. Bei Starts aus Großbritannien mit einer Nicht-EU-Airline gelten seit Jahresbeginn dagegen die britischen Regeln. Die sind noch identisch – Großbritannien kann sie aber jederzeit ändern.
Bahngastrechte?
Die Bahngastrechte der VO 1371/2007 gelten für grenzüberschreitende Fahrten von der EU nach UK, von UK nach Europa und für Fahrten innerhalb des Vereinigten Königreiches. Zugreisende können weiterhin, unter bestimmten Voraussetzungen, bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 % des Ticketpreises zurückverlangen. Bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten sind es 25 %.
Busgastrechte
Bei den Busgastrechten der VO 181/2011 können Verbraucher, deren Busfahrt annulliert wurde, unter bestimmten Voraussetzungen, die Erstattung des Fahrpreises verlangen und sich ggfs. zum Abfahrtsort zurückbringen lassen.
Fahrgastrechte für Fährpassagiere?
Fährpassagiere haben zum Beispiel auch weiterhin das Recht der VO 1177/2010 auf eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Ticketpreises, falls die Verspätung 2 Stunden, bei einer planmäßigen Fahrtzeit zwischen 4 und 8 Stunden, beträgt.
Zoll?
Die Handelsvereinbarung zwischen Großbritannien und der EU sieht Zollfreiheit für alle Güter vor. An der Grenze werden also keine zusätzlichen Zölle erhoben. Gezahlt werden muss aber eventuell trotzdem, denn zusätzliche Steuern könnten unter Umständen anfallen, warnt die Verbraucherzentrale. So können die Richtlinien für Freimengen zum Beispiel für Alkohol und Zigaretten eingeschränkt werden. Statt zehn Litern darf bei der Rückkehr in EU-Länder dann dann eventuell weniger mitgenommen werden.
Hunde?
UK erkennt weiterhin den EU-Heimtierausweis an. Das ist eine Art Reisepass und Impfausweis für Tiere. Hund und Katze müssen außerdem ein Mikrochip-Implantat tragen. Ältere Hundehalter erinnern sich: Bis vor einigen Jahren war die Einfuhr von Tieren und deren Rückreise in die EU ein echtes Drama. Die britische Regierung empfiehlt, eine Reise mit Haustier mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten gemeinsam mit dem Tierarzt zu planen (https://www.gov.uk/guidance/pet-travel-to-and-from-great-britain).
Weitere Fragen?
Für Fragen zum Brexit hat die EU eine Telefonhotline auch in deutscher Sprache unter der gebührenfreien Nummer 00800/67891011 eingerichtet. Das Angebot heißt „Europe Direct“, stammt von der Europäischen Kommission und gibt Auskünfte von überall in der EU und in jeder Amtssprache der EU. Hilfreich ist auch die Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums: http://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/brexit.html
Quelle: ua. t-online.de