Der Handelspakt zwischen UK und EU wurde am 24.12.2020 geschlossen, so dass mit dem 1.1.2021 ein geregelter Austritt des UK aus der EU erfolgt.

Wichtige Inhalte des Abkommens

1. Keinen Zoll
Es wird keine gegenseitigen Zölle auf die Einfuhr von Waren geben. Außerdem gibt es keine Mengenbeschränkungen für Importe. Die Formalitäten für Import und Export sollen so einfach wie möglich gehandhabt werden.

2. Fairer Wettbewerb
Das Vereinigte Königreich passt sich an die EU-Standards in Sachen faire Wettbewerbsbedinungen an. Damit verbunden ist ein hohes Schutzniveau in Sachen Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerrechte, staatliche Beihilfen.

3. Fangrechte für EU-Fischer in UK-Gewässern
Es gibt eine 5,5-jährige Übergangsphase. In dieser werden die Fangrechte für EU-Fischer um 25 % gekürzt. Ab Juni 2026 soll dann Jahr für Jahr über die Fangquoten mit dem Vereinigten Königreich verhandelt werden.

4. Finanzdienstleistungen
Bei diesem Thema wird weiter verhandelt. Die Frage soll allerdings bis März 2021 geklärt werden. Das Ziel des Vereinigten Königreichs: Zugang zum EU-Markt.

5. Verkehr
Dauerhafte Anbindung an den an den Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr. Das bedeutet zum Beispiel die gegenseitige Nutzung von Flughäfen und ein nicht eingeschränkter Speditionsverkehr.

6. Energie und Klima
Die Vereinbarungen zum Energie-Handel laufen weiter. Das Vereinigte Königreich und die EU möchten in Sachen Windparks in der Nordsee zusammenarbeiten.

7. Soziale Sicherungssysteme
Gewährleistung sozialer Rechte (Krankrenversicherung, Renten, Sozialleistungen) für Menschen, die nach dem 1. Januar 2021 in die EU oder ins Vereinigte Königreich umziehen.

8. Sicherheit
Zusammenarbeit bei der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung.

9. Beteiligung an EU-Programmen
Das Vereinigte Königreich beteiligt sich weiterhin an folgenden EU-Programmen: Forschungsprogramm Horizon Europe, Forschungs- und Ausbildungsprogramm Euratom, Kernfusionsreaktorprojekt Iter, Erdbeobachtungssystem Copernicus, Satellitenüberwachungssystem SST.

10. Konfliktlösungen
Es wurde ein Konfliktlösungsmechanismus zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU vereinbart. Der so genannte gemeinsame Partnerschaftsrat kontrolliert die Umsetzung des Abkommens und bespricht strittige Fragen mit dem Vereinigten Königreich und der EU. Darüber hinaus gibt es Durchsetzungs- und Streibeilegungsmechanismen. Bei Verstößen gegen das Abkommen können sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU sektorübergreifende „Vergeltungsmaßnahmen“ durchführen, also auch Maßnahmen, die Bereiche betreffen, die nicht vom Streit betroffen sind.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum