FVW: In diese Länder können Deutsche wieder reisen

Fast jedes Land der Welt hat in der Corona-Krise seine Grenzen entweder ganz geschlossen oder Einreisen zumindest enorm erschwert – etwa durch strenge Quarantäne-Regeln. Nun lockern sich die Vorschriften wieder. Ein Überblick.

Parallel zu unserer Liste „In diese Länder kommen Deutsche schwerer“ finden Sie hier eine Aufstellung von Staaten, die auch für deutsche Touristen noch in diesem Jahr einen Sommer- oder Herbsturlaub erlauben wollen.

Deutschland hebt generelle Reisewarnung auf

Europäische Union und Schengen-Staaten Deutschland hat die Reisewarnung für die meisten Partnerstaaten der EU sowie für Großbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein zum 15. Juni aufgehoben. Nun können – so es zu keiner negativen Infektionsentwicklung kommt – diese Staaten aus deutscher Sicht wieder ohne Warnung bereist werden. Allerdings ist dabei zu beachten, ob dies auch von Seiten der jeweiligen Länder möglich ist – und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

So gilt beispielsweise für Großbritannien eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach der Einreise, und Island nimmt einen Corona-Schnelltest am Flughafen vor. Norwegen will erst bis zum 20. Juli über die Öffnung des Landes für Ausländer entscheiden.

ACHTUNG
: Da die Zahl der Corona-Infizierten in Schweden den von der EU gesetzten Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern derzeit überschreitet, gilt für Urlaubsrückkehrer aus diesem Land teilweise eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht. Das kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Nicht-EU-Staaten: Verbote bis 1. Juli

Generelle Einreiseverbote aus Nicht-EU-Staaten gelten bis mindestens 1. Juli. Danach wird von Land zu Land unterschieden, je nach der dort vorherrschenden epidemiologischen Lage.

Andorra: Freie Einreise möglich

Andorra erlaubt seit 15. Juni 2020 die Einreise von Staatsangehörigen und Ansässigen der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Vereinigtes Königreich, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan, ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss.

Für Reisende aus anderen als den vorgenannten Ländern gilt in der Regel eine häusliche Quarantäne von 15 Tagen. Mit einem PCR-Test oder einem Antikörper-Test kann die häusliche Quarantäne ggf. vermieden bzw. aufgehoben werden. Reisende aus Frankreich, Spanien und Portugal sollten einen Krankenversicherungsschein für das Ausland bei Einreise vorlegen können.

Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Frankreich oder Spanien.

Antigua und Barbuda wieder bereisbar

Antigua und Barbuda Der kleine Inselstaat führt verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Temperaturmesserungen durch. Der internationale Flughafen ist seit dem 1. Juni wieder geöffnet. Auch der Schiffsverkehr ist wieder zugelassen. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Es besteht weiterhin Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Bei Einreise am Flughafen muss eine Maske getragen werden. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt. Es kann ein Covid-19-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Sollte kein Covid-19-Test vorgelegt werden, besteht eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht. Diese kann im Hotel erfolgen, beziehungsweise nach Genehmigung der Behörden im Eigenheim. Alternativ kann ein Covid-19-Test vor Ort nachgeholt werden und die Quarantäne-Pflicht entfällt bei negativem Ergebnis. Es besteht eine nächtliche Ausgangssperre.

Albanien: Grenze offen

Albanien Die Landgrenzen sind seit dem 1. Juni, der Flughafen Tirana ist seit dem 15. Juni für den Flugverkehr wieder geöffnet. Grundsätzlich besteht keine Quarantäne-Pflicht nach Einreise. Die meisten öffentlichen Verkehrsverbindungen bleiben jedoch weiterhin eingestellt, auch der Fährverkehr nach Italien und Griechenland.
In Albanien gilt ein landesweiter Ausnahmezustand bis zum 23. Juni.

Aruba: Schrittweise Wiedereröffnung

Aruba: Besucher aus Bonaire und Curaçao können seit dem 15. Juni wieder einreisen, Gäste aus der Karibik (mit Ausnahme der Dominikanischen Republik und Haiti), Europa und Kanada ab dem 1. Juli 2020, gefolgt von Besuchern aus den USA ab dem 10. Juli 2020. Aruba hat die Covid-19-Fälle auf der Insel schnell identifiziert und behandelt. Neue Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle wurden inselweit und vor allem für Tourismus- und Gastgewerbebetriebe eingeführt, damit sich die Bewohner und Besucher sicher fühlen können. Jedes Jahr kommt mehr als eine Million Besucher aus der ganzen Welt nach Aruba.

Belgien: Grenzen seit 15. Juni offen

Belgien Einreisen aus dem europäischen Ausland, aus Schengen-assoziierten Staaten, aus Großbritannien und Nordirland sind erlaubt. Die bisherigen Grenzkontrollen sowie die Quarantäne-Pflicht wurden aufgehoben. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38 Grad Celsius verweigert.

Die Grenzkontrollen wurden aufgehoben, Durchreisen durch Belgien sind wieder uneingeschränkt erlaubt.

Vom 18. Juni an bietet auch Flixbus voraussichtlich wieder Verbindungen zwischen Deutschland und Belgien an.

Hotels, Cafés und Restaurants sind geöffnet, unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln. Theater, Kinos, Konzertsäle, Diskotheken, Schwimmbäder, Saunen und ähnliches sind weiterhin geschlossen. Soziale Kontakte sind zugelassen mit jeweils bis zu 10 Personen pro Woche. Die maximale Gruppengröße für private Treffen oder Restaurantbesuche ist auf 10 Personen einschließlich Kinder beschränkt. An Hochzeiten und Beerdigungen dürfen unter Einhaltung der Abstandsregeln bis zu 30 Personen teilnehmen, an Gottesdiensten bis zu 100 Personen. Organisierte sportliche und kulturelle Aktivitäten sind mit maximal 20 Teilnehmern möglich.

Es gilt eine Abstandsregeln von 1,50 Meter. Wo dies nicht eingehalten werden kann, müssen Masken getragen werden. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen. Ausnahmen bestehen für Personen desselben Haushalts, bei Kindern unter 12 Jahren untereinander und im „erweiterten persönlichen Umfeld“. In Geschäften ist das Tragen von Masken empfohlen, teilweise auch Pflicht. Die Zahl der Kunden ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Vereinzelt haben Kommunen in Haupteinkaufsstraßen Maskenpflicht angeordnet oder ein Fußgängerleitsystem eingerichtet. Besonderheiten in den Regionen Die belgischen Abstands- und Hygiene-Regelungen gelten in allen Regionen gleichermaßen.

Bulgarien: Reisen seit diesem Monat wieder möglich

Bulgarien Seit dem 1. Juni 2020 ist deutschen Staatsangehörigen die Einreise aus anderen EU-Staaten nach Bulgarien ohne verpflichtende häusliche Quarantäne wieder gestattet.

Für Einreisende aus Drittstaaten mit Ausnahme weniger Nachbarstaaten, darunter Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, gilt nach wie vor – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Einreisenden- eine verpflichtende 14-tägige häusliche Quarantäne. Das gilt nicht für die Durchreise.

Es muss auch nach wie vor mit verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen gerechnet werden.

Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 08.30 Uhr und 10.30 Uhr. Ansonsten gibt keine Bewegungsbeschränkungen im Land.

Die epidemische Ausnahmesituation wurde bis 30. Juni 2020 verlängert. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.

Dänemark: Grenze zum 15. Juni auf

Dänemark Dänemark hatte seit dem 14. März seine Grenzen geschlossen und für alle Einreisen ohne wichtige Gründe einen Einreise-Stopp verhängt. Seit dem 15. Juni ist die Einreise für Personen mit Wohnsitz in Deutschland auch für Urlaubsaufenthalte unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Bei der Einreise für einen Urlaubsaufenthalt muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen, beispielsweise in einem Ferienhaus, Hotel oder auf einem Campingplatz, nachgewiesen werden. Bei Privatunterkünften ist eine Bestätigung der Person notwendig, bei der die Übernachtung erfolgen wird. Die Einreise wird auch für fünf Übernachtungen in der ersten Woche nach dem 15. Juni erlaubt, wenn mindestens sechs Übernachtungen insgesamt gebucht worden sind. Die Übernachtungen können an unterschiedlichen Orten erfolgen.

Seit dem 15. Juni dürfen Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder ohne einen wichtigen Grund nach Dänemark einreisen. Ein Nachweis des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein muss bei Einreise vorgelegt werden.

Die Durchreise durch Dänemark ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erlaubt. Dazu zählt unter anderem die Rückkehr ins Heimatland beziehungsweise das Land des Wohnsitzes, beispielsweise nach Deutschland aus Norwegen oder Schweden kommend. Die Durchreise muss ohne unnötige Verzögerung auf direktem Wege erfolgen. Durchreisen durch Dänemark für Personen mit Wohnsitz in Deutschland zu einem Urlaubsaufenthalt beispielsweise auf Sylt oder in Schweden sind erlaubt. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet, soweit das Flughafen-Gebäude nicht verlassen wird.

Restaurants, Cafes, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Diskotheken und Nachtclubs sollen zum 8. August wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen. Vom 8. Juli an sollen Versammlungen von bis zu 100 Personen erlaubt werden. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, so genannte Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten gemieden werden und die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.

Es besteht keine Maskenpflicht, auch nicht im öffentlichen Nahverkehr. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.

Einreisen in die Färöer Inseln sowie nach Grönland sind für Personen mit Wohnsitz in Deutschland seit dem 15. Juni wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf Covid-19 zur Einreise benötigt.

Dubai: Grenzen ab 7. Juli geöffnet

Dubai Die Flughäfen sind für den internationalen Flugverkehr aus und in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wieder geöffnet. Dies gilt auch für den Flughafentransit.

Reisende sollen vom 7. Juli an wieder nach Dubai reisen dürfen. Für sie gilt die Vorlage eines negativen Covid-19 Tests bei der Einreise. Des weiteren müssen sie eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.

Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf sozialen Abstand zu achten.

Die landesweite nächtliche Ausgangssperre ist seit 25. Juni aufgehoben. Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter strengen Auflagen geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.

Zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 ist seit dem 2. Juni die Einreise in das Emirat Abu Dhabi aus anderen Emiraten der VAE nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Inhaber wichtiger Berufe, die im Besitz einer Sondererlaubnis der emiratischen Behörden sind, behandlungsbedürftige Patienten sowie den Güterverkehr.

Estland: Offen seit 1. Juni

Estland Seit dem 1. Juni ist die 14-tägige Quarantäne-Pflicht bei Einreise nach Estland für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten entfallen, sofern der Koeffizient im Herkunftsland unterhalb von 15 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden Covid-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit zum darauffolgenden Montag.

Air Baltic, Easyjet und Lufthansa haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses der estnischen Regierung vom 18. März bleiben die Grenzen zu Russland bis auf weiteres geschlossen.

Der von der estnischen Regierung verhängte nationale Notstand endete am 17. Mai. Bis 30. Juni dürfen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder im Freien nur mit maximal 100 Personen und bei maximal 50-prozentiger Belegung der Raumkapazität stattfinden, dies gilt auch für Museen, Kinos, Theater, Konzerte et cetera. Voranmeldung beziehungsweise Online-Ticket-Kauf wird empfohlen. Vom 1. Juli an sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis maximal 500 Personen und im Freien bis maximal 1000 Personen erlaubt, einschließlich Sportveranstaltungen mit Zuschauern, vorausgesetzt die Abstandsregeln (2+) werden eingehalten und die Platzkapazität wird nur zu 50 Prozent ausgenutzt.

Frankreich: Grenzen sind seit 15. Juni geöffnet

Frankreich Die Einreise aus den EU-Staaten, aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat ist seit 15. Juni 2020 wieder uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert.

Reisende aus Großbritannien und Nordirland nach Frankreich ohne bestimmte wichtige Einreisegründe werden zu einer freiwilligen Quarantäne eingeladen. Bei Einreise aus anderen als den vorgenannten Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur CoVID-19-Symptomfreiheit erforderlich sowie ggf. eine häusliche Isolierung (Quarantäne).

Für Reisen zwischen Festlandfrankreich und den Überseegebieten gelten ähnliche Einschränkungen. Zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.

Griechenland: Online-Formular ausfüllen

Griechenland Die Einreise nach Griechenland ist aus Deutschland wieder möglich. Seit dem 15. Juni 2020 darf neben dem Flughafen Athen auch der Flughafen Thessaloniki von Deutschland aus wieder direkt angeflogen werden. Die Quarantänemaßnahmen wurden für Reisende aus Deutschland (es gilt der Abflughafen) aufgehoben.

Bis 30. Juni 2020 sind am Flughafen Athen Stichprobentests möglich, am Flughafen Thessaloniki ist ein COVID-19-Test für alle Personen verpflichtend. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine 24-stündige Selbstisolation einzuhalten. Es ist damit zu rechnen, dass vor Weiterreise im Land die Übernachtung in einem staatlich zugewiesenen oder selbstgewählten Hotel in Athen bzw. Thessaloniki erfolgen muss.

Ab dem 1. Juli 2020 gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 48 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ausfüllen. Ein darüber zugewiesener Code muss bei Einreise vorgewiesen werden.

Es ist zu erwarten, dass bei einzelnen Reisenden bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt wird. Die Kriterien, nach denen eine Entscheidung für einen COVID-19-Test getroffen wird, sind nicht bekannt. Der Test ist für Reisende kostenlos. Ab dem 1. Juli 2020 dürfen auch die übrigen internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden.

Für Reisende, die, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, von Flughäfen mit einem erhöhten Risiko einer Übertragung der Covid-19-Infektion anreisen, ist ein COVID-19-Test verpflichtend. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses wird eine 24-stündige Selbstisolation angeordnet. Entscheidend ist der Abflugort. Die Liste mit diesen Flughäfen wird von der Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union. Die Liste wird ständig aktualisiert.

Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland ist derzeit (außer für Fahrzeugführer im Warenverkehr) nicht möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Italien, Albanien und der Türkei ist bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt.

Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg über Bulgarien ist uneingeschränkt möglich, COVID-19-Tests werden stichprobenartig durchgeführt. Eine Einreise von Albanien oder Nordmazedonien kommend, ist hingegen bis vorerst 30. Juni 2020 nicht möglich. Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.

Großbritannien: Ab in Quarantäne

Großbritannien DFür alle Einreisenden nach Großbritannien und Nordirland gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise sowie eine 14-tägige häusliche Quarantäne.

Anmeldung und Quarantäne wurden am 8. Juni 2020 eingeführt und sollen alle drei Wochen überprüft werden, erstmals zum 29. Juni 2020.

Die elektronische Anmeldung soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Infektionen mit Covid-19 eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes, an dem die Quarantäne absolviert wird, angegeben werden.

Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden.

Von der Quarantäne, nicht aber von der Anmeldung, sind rund 40 Berufsgruppen u.a. Pendler, Transportgewerbe u.a. ausgenommen. Von der Quarantäne sind auch ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.

Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.

Verletzungen der Anmelde- wie der Quarantänepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Wer für die Quarantäne keine Unterkunft nachweisen kann, wird auf eigene Kosten in durch die britische Regierung bestimmten Unterkünften untergebracht.

Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen.

Der internationale Flughafen auf Bermuda soll zum 1. Juli seinen Betrieb wieder aufnehmen.

Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet.

Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen.

Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen.

Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen.

St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena.

Finnland lockert Reisebann zum 13. Juli

Finnland will die in der Corona-Krise erlassenen Reisebeschränkungen zum 13. Juli für eine Reihe von europäischen Ländern wieder aufheben, darunter voraussichtlich auch Deutschland. Die Möglichkeit zur Einreise hängt dann vom Infektionsgeschehen im jeweiligen Land ab.

Vom 13. Juli an sollen demnach Reisen aus Ländern wieder möglich sein, die innerhalb einer Zwei-Wochen-Periode weniger als acht neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner verzeichnet haben. Nach heutigem Stand fielen darunter neun Staaten des EU- und Schengen-Raumes, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz – Finnlands westliches Nachbarland Schweden dagegen nicht. Bereits Mitte Juni hatte Finnland seine Grenzen für Reisende aus dem Baltikum, Norwegen, Dänemark und Island aufgehoben.

Irland: Freie Einreise ab 9. Juli

Irland Es gibt verstärkte Einreise-Kontrollen und gegebenenfalls Einreise-Sperren. Vor beziehungsweise bei Einreise ist für die irischen Behörden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage in Selbstisolation aufhalten wird.

Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2500 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.

Für ausgewählte Länder hebt Irland die Quarantäne-Pflicht zum 9. Juli auf. Noch gibt es zwar keine Liste dieser Länder, es soll sich jedoch um Staaten handeln, die ähnliche oder niedrigere Infektionsraten als Irland haben. Deutschland wäre dann in jedem Fall dabei.

Derzeit wird noch nach Einreise wird erwartet, dass sich jeder Reisende für 14 Tage in Quarantäne begibt, das heißt sich in dieser Zeit ununterbrochen an der angegebenen Wohnadresse aufhält, ohne Kontakt zu anderen. Diese Auflage ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, die Einhaltung wird dennoch stichprobenartig beispielsweise durch Anrufe von der Polizei kontrolliert. Rückkehrende aus Nordirland, Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (zum Beispiel Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt) und Transitreisende sind von der Selbstisolation nach Einreise ausgenommen.

Island:Test oder Quarantäne

Island Reisende aus Hochrisikogebieten (aktuell alle Gebiete außer Grönland und Färöer), auch Touristen, müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.

Seit dem 15. Juni 2020 können Reisende wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19 Test bei Einreise durchführen lassen, der ab dem 1. Juli 2020 für den Reisenden mit 9000 ISK (etwa 58 Euro, bei Zahlung vor Einreise) und 11.000,- ISK (etwa 70 Euro, bei Zahlung nach Einreise) pro Test kostenpflichtig wird. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests ausgenommen.

Italien: Seit 3. Juni wieder offene Grenzen

Italien Seit dem 3. Juni ist die Einreise aus dem EU/Schengen-Raum und Großbritannien ohne besondere Gründe und ohne Quarantäne-Pflicht gestattet.

Für Reisende aus Drittländern gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder Großbritannien – noch die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Für Einreisende aus Nicht-EU- und Nicht-Schengen-Staaten besteht zudem die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und die Pflicht zu 14-tägiger Isolation.

An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind in Betrieb. Personenzüge verkehren zwischen Italien und Österreich noch nicht wieder.

Der Betrieb italienischer Kreuzfahrtschiffe ist ausgesetzt. Das Anlegen sowie der nichtoperative Aufenthalt von unter ausländischer Flagge fahrenden Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen wurden verboten.

Jamaika: Einreisen wieder möglich

Jamaika Vom 15. Juni an dürfen auch internationale Urlauber wieder in das Land reisen. Dabei gelten strenge Hygiene-Regeln. So muss jeder Reisende am Flughafen einen Temperatur-Scanner passieren, um erhöhte Körpertemperatur und somit mögliche Krankheitssymptome auszuschließen.

Außerdem müssen sich internationale Besucher darauf einstellen, dass der Zugang zu bestimmten Abflugs- oder Ankunftsterminals temporär reguliert wird, um zu große Menschenansammlungen vorzubeugen. Die Arbeitsplätze der Flughafen-Mitarbeiter wurden mit Plexiglasscheiben und Sprechanlagen ausgestattet, um auch hier eine potenzielle Ansteckungsgefahr zu minimieren. Zudem gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot.

Diese Grundmaßnahmen in Kombination mit regelmäßigen kurzen Temperaturchecks gelten auch für die Hotels sowie für jede öffentliche Aktivität. Im Wasser entfällt die Maskenpflicht natürlich.

Kosovo lässt Ausländer wieder einreisen

Kosovo Die kosovarischen Behörden erlauben Ausländern seit dem 9. Juni die Einreise nach Kosovo wieder ohne Auflagen solange Reisende keine Krankheitssymptome zeigen. Bei der Einreise finden verstärkte Kontrollen und Gesundheitsprüfungen statt. In der Vergangenheit wurden einschränkende Maßnahmen in Zusammenhang mit der Pandemie durch die kosovarische Regierung sehr kurzfristig beschlossen und umgesetzt. Sollten die Infektionszahlen in Kosovo wieder stark ansteigen, ist nicht auszuschließen, dass Landgrenzen und der Flughafen sehr kurzfristig wieder geschlossen werden. Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist nicht gewährleistet, unter anderem bestehen nur sehr begrenzte Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen und begrenzte Covid-19-Testmöglichkeiten.

Kroatien wieder geöffnet

Kroatien Kroatien hat die im März verfügte Grenzschließung unter anderem für deutsche Staatsangehörige wieder aufgehoben. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats unterliegen grundsätzlich nicht mehr der 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Mit Wirkung vom 25. Juni unterliegen Einreisende aus Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien jedoch unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit wieder der Pflicht zur häuslichen Selbstisolation im Anschluss an ihre Einreise.

Ausgenommen hiervon sind Transitreisende. Bei der Einreise ist keine Vorlage eines Gesundheitszeugnisses / einer Covid-19-Negativbescheinigung erforderlich.

Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) ist weiterhin eingeschränkt. Internationale Flugverbindungen bestehen derzeit nur an den Flughäfen Zagreb, Split und Dubrovnik, die Zahl der täglichen Flugverbindungen bewegt sich jeweils im einstelligen Bereich.

Die zwischenzeitliche Aussetzung der Bus- und Zugverbindungen wurde für nationale Verbindungen wieder aufgehoben. Internationale Bus- und Zugverbindungen bestehen allerdings weiterhin nicht.

Der Fährverkehr zu den Inseln wurde eingeschränkt wieder aufgenommen. Auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija erhalten Reisende aktuelle Information über bestehende Fährverbindungen

Lettland: Vorsichtige Lockerung

Lettland Seit dem 3. Juni ist die 14-tägige Quarantäne-Pflicht bei Einreise nach Lettland für Reisende aus Deutschland und den meisten Staaten Europas entfallen, sofern der Koeffizient unterhalb von 15 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden Covid-19 Koeffizienten veröffentlicht das Lettische Zentrums für Seuchenkontrolle und -Prävention.

Air Baltic und Lufthansa haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses der lettischen Regierung vom 9. Juni bleiben die Grenzen zu Russland und Weißrussland bis auf weiteres geschlossen.
Die lettische Regierung hat den am 17. März verhängten nationalen Notstand am 9. Juni aufgehoben. Museen werden allmählich stufenweise wieder geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen.
Es besteht Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Abstandspflicht von 2 Metern besteht wo immer möglich, das heißt beispielsweise in Restaurants sind 4 Quadratmeter pro Besucher vorgeschrieben und nicht mehr als 4 Personen dürfen an einem Tisch sitzen. In Außenbereichen erhöht sich die Zahl auf 8 Personen. Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.

Liechtenstein: volle Reisefreiheit

Liechtenstein Das Fürstentum Liechtenstein hat die Grenze zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich wieder vollständig geöffnet.

Litauen: Öffnung seit 1. Juni

Litauen Die Einreise von Personen, die in den EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder Großbritannien und Nordirland leben und sich dort zuletzt aufgehalten haben, ist gestattet, sofern im Land weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden, darunter Deutschland. Die Liste der Staaten, die diese epidemiologische Bedingung erfüllen, wird immer montags vom Ministry of Foreign Affairs veröffentlicht.
Von der 14-tägigen Quarantäne befreit sind alle Personen, die aus Staaten einreisen, in denen weniger als 15 Fälle je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden. Die Liste der Staaten, die diese Bedingung erfüllen, wie derzeit Deutschland, wird ebenfalls montags Ministry of Foreign Affairs veröffentlicht. Gesundheitszeugnisse werden von Litauen nicht verlangt. Wer aus dem Ausland einreist, kann auf eigene Kosten einen freiwilligen Covid-19-Test vornehmen lassen.

An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden.

Vereinzelt kann es bei Öffnungszeiten von Museen, et cetera zu Einschränkungen kommen. In Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht bis zum 17. Juni, danach wird das Tragen einer Maske empfohlen. Vor Betreten von Geschäften, Museen wird um Handdesinfektion gebeten.

Luxemburg: Grenzen sind geöffnet

Luxemburg Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise.

Malta: Grenze öffnet zum 1. Juli

Malta Bis einschließlich 30. Juni können nach Malta ausschließlich Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta zurückreisen, siehe Reiseverbindungen, müssen sich aber nach der Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3000 Euro geahndet.

Vom 1. Juli an können nur Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (so genannter „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (außer Ile-de-France), Griechenland, Irland, Island, Italien (außer Emilia Romagna, Lombardei und Piemont), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien (außer Madrid, Katalonien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und Leon), Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.

Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2 Grad Celsius oder mehr, wird ein Covid-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten muss. Ein positives Ergebnis des Covid-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten Covid-19-Tests nach Ablauf des Quarantäne-Zeitraums erlaubt.

Weitere Lockerungen sind zum 15. Juli angekündigt.

Monaco: Grenze steht offen

Monaco Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können seit dem 16. Juni wieder über Frankreich nach Monaco einreisen. An diesem Datum hat Frankreich seine Grenzen geöffnet. Der internationale Flughafen Nice-Côte d’Azur verbindet Monaco derzeit mit Frankfurt (seit Anfang Juni, dreimal wöchentlich), München (seit Mitte Juni, viermal wöchentlich), Wien (per Ende Juni, zweimal wöchentlich), Zürich (seit Anfang Juni, viermal wöchentlich) und Genf (seit Mitte Juni, fünfmal wöchentlich).

Völlig neu gestartet wurde der Vorplatz vor der Spielbank, der Place du Casino. Der grasbewachsene Hügel, den Einheimische liebevoll „Camembert“ nannten, ist einer eleganten und weitläufigen Esplanade gewichen, die den Blick auf die prächtigen Belle-Époque-Gebäude des Hôtel de Paris, des Café de Paris und des Casinos freigibt. Gesäumt von 20 Palmen erinnert der neue Platz an die ursprüngliche Architektur von 1850.

Auch die Hotels sind wieder geöffnet beziehungsweise öffnen zum 19. Juni (Metropole Monte-Carlo), zum 26. Juni (Meridien Beach Plaza), zum 3. Juli (Monte-Carlo Beach) und voraussichtlich zum 8. Juli (Hermitage Monte-Carlo).

Montenegro: Seit Anfang Mai keine Neuinfektionen mehr

Montenegro Seit 1. Juni ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige wieder möglich. Eine Quarantäne-Pflicht besteht dabei nicht. Auch der öffentliche Nachverkehr und der Personenverkehr mit Privat-KFZ zwischen Städten und Gemeinden sind nun wieder uneingeschränkt möglich. Seit Anfang Mai hat es in Montenegro keine Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus mehr gegeben.

Niederlande: Campen zur Jahresmitte möglich

Niederlande Zu unterscheiden ist zwischen dem europäischen Teil des Königreichs der Niederlande und den Überseegebieten, siehe Besonderheiten in den Überseegebieten. Die folgenden Informationen beziehen sich auf den europäischen Teil.

Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.

Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten gemäß emäß dieser Auflistung müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis mit sich führen, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Reisende von deutschen Flughäfen sind davon nicht betroffen. Reisende aus den gelisteten Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.

Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional unterschiedliche Regelungen, die bei den jeweiligen Unterkünften erfragt werden können

Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Es gelten besondere Einreise- und teilweise auch Quarantäne-Bestimmungen. Es bestehen noch weitgehend Einreise- und Anlegeverbote für Schiffe. Die Einreise wird erst sukzessive möglich sein, zunächst in Aruba.

Nordmazedonien: Grenzen geöffnet

Nordmazedonien Die Einreise nach Nordmazedonien ist seit dem 26. Juni wieder uneingeschränkt erlaubt. Die Quarantänepflicht und die Notwendigkeit, einen negativen PCR-Test nachzuweisen, sind entfallen. Der Flugverkehr an den internationalen Flughäfen Skopje und Ohrid soll zum 1. Juli wieder aufgenommen werden.

Das Auswärtige Amt warnt jedoch nach wie vor vor notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Nordmazedonien. Das Land ist von Corona stark betroffen und weist derzeit hohe Infektionszahlen auf.

Für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung gilt eine generelle Maskenpflicht (Mund-Nase-Bedeckung). Einkaufszentren, Restaurants, Cafés sind unter besonderen Auflagen wie Hygiene- und Abstandsregeln wieder geöffnet. Alle Geschäfte wie Lebensmittelläden, Supermärkte, und Apotheken, Banken und Tankstellen sind geöffnet.

Norwegen: Grenzen öffnen zum 15. Juli

Norwegen Reisende aus Deutschland und weiteren Staaten des Europäischen Wirtschafts- und des Schengen-Raums können bald wieder nach Norwegen reisen, sofern dies die Corona-Zahlen des jeweiligen Landes erlauben.

Ihre Regierung beabsichtige, Reisen aus diesen Ländern zum 15. Juli wieder quarantänefrei zu ermöglichen, gab Ministerpräsidentin Erna Solberg bekannt. Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Der Coronavirus-Ausbruch muss in dem jeweiligen Land unter Kontrolle, die Infektionszahlen dementsprechend niedrig sein.

Die norwegische Gesundheitsbehörde soll bis zum 15. Juli eine Liste mit Ländern und Regionen ausarbeiten, für die aufgrund von deren Infektionszahlen weiter Reisebeschränkungen gelten werden. Deutschland könnte wegen seiner derzeit niedrigen Quoten – bis auf die Kreise Gütersloh, Warendorf und Göttingen – zu denen gehören, die weiter einreisen dürfen. Für Schweden hingegen dürfte weiterhin ein Einreiseverbot gelten.

Auch Norweger, die nach Schweden reisen, müssen nach ihrer Rückkehr weiter für zehn Tage in Quarantäne, machte Solbergs Regierung bereits klar. Dazu zählt auch wieder die Insel Gotland, die die Regierung jüngst davon ausgenommen hatte.

Österreich: Freie Einreise seit 4. Juni

Österreich Die Einreise aus allen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Portugal und Schweden, sowie aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan ist wieder uneingeschränkt möglich. Reisende müssen jedoch auf Verlangen glaubhaft machen, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nur in den vorgenannten Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Die Länderliste und weitere Informationen befinden sich auf der Webseite des österreichischen Bundessozialministeriums.

Die am 24. Juni von Österreich erlassene partielle Reisewarnung für die Kreise Gütersloh und Warendorf in Nordrhein-Westfalen bedeutet bisher keine Einreise-Beschränkungen für deutsche Reisende.

Die Einreise aus allen übrigen Ländern ist weiterhin nur bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes und Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert.

Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland sind aufgehoben. In Grenznähe finden jedoch stichprobenartige Kontrollen durch gemischte Teams, bestehend aus Polizei und Grenzschutzbehörden, statt.

Polen: Offen seit 13. Juni

Polen Seit dem 13. Juni ist die Einreise aus Deutschland, Tschechien, Litauen, Slowakei nach Polen ohne Einschränkungen wieder ungehindert möglich. Ein negativer Covid-19-Test ist nicht erforderlich.
Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Weißrussland statt. Bei Einreisen nach Polen aus diesen drei Ländern gelten somit die Einreise-Beschränkungen und Quarantäne-Regeln weiter fort.

Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind seit dem 13. Juni wieder möglich. Internationale Flugverbindungen nach und ab den Efta- und EU-Staaten (ohne Großbritannien, Schweden und Portugal) sind seit dem 16. Juni wieder erlaubt. Für andere Flugverbindungen gilt ein Flugverbot bis zum 30. Juni. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.

Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitzplätze oder 30 Prozent aller Plätze des Nahverkehrsmittels. Auch auf Sportanlagen besteht eine Personenobergrenze. Versammlungen und Open-Air Konzerte von bis zu 150 Personen werden unter Einhaltung der Abstandsregeln zugelassen. Kinos, Theater und Konzerthäuser können wieder mit Kapazitätsbegrenzung von 50 Prozent öffnen, für das Publikum gilt Maskenpflicht. Erlaubt sind Freiluft- und Autokinos, Open-Air Konzerte bis 150 Personen, Unterricht in Kultureinrichtungen. Wiederaufnahme von Proben und Ähnlichem Diskotheken und Clubs bleiben weiterhin geschlossen. Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés. Hochzeiten dürfen mit bis zu 150 Gästen stattfinden.

Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines 2-Meter-Abstandes nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden. Ausnahmen gelten unter anderem für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen.

Portugal: Flugreisen möglich

Portugal Derzeit gibt es keine bekannten Einreise-Beschränkungen für Bundesbürger, die auf dem Luftweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen, jedoch immer noch für Madeira und die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira. Reisende müssen unter Umständen bei Einreise persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund machen.
Eine Einreise über den Landweg ist voraussichtlich noch bis 30. Juni nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann. Über etwaige Ausnahmen wie beispielsweise Einreise bei einem familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Es wird empfohlen, entsprechende Unterlagen mitzuführen.

Der internationale Flugverkehr wird erst allmählich wieder aufgenommen. Für alle portugiesischen Airports gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die Flughäfen Aeroportos de Portugal.

Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Restaurants sind geöffnet, Bars oder Diskotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten germieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie beispielsweise Wassersport, Tennis oder Golf handelt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Online-Plattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen. Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (beispielsweise Segelschiffe/Yachten) ist verboten. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit. In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden, kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen elektronisch für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden.

Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5000 Euro verhängt werden.

Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Vor Einreise nach Madeira und auf die Azoren muss bei der Flugbuchung über die Website der Fluggesellschaft die Reise angemeldet werden. Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren ist die 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste grundsätzlich abgeschafft. Stattdessen kann die Quarantäne ersetzt werden durch die Durchführung eines Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, oder durch die Durchführung eines Tests bei Einreise. Im letzteren Fall erfolgt die vorgeschriebene Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen sollen weitere Tests am 5. und 13. Tag des Aufenthalts erfolgen. Als weitere Option ist die freiwillige 14-tägige Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft möglich.

Die Regierung der Autonomen Region Madeira hat am 1. Juni die 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste abgeschafft, wenn bei Einreise ein negativer Test vorgelegt wird, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Vom 1. Juli an soll dann auch die Möglichkeit des Tests bei Einreise innerhalb einer Stunde ermöglicht werden. Auf Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten grundsätzlich gesperrt.

Rumänien: Zwei Meter Abstand wahren

Rumänien Das Einreiseverbot vom 22. März für Ausländer gilt inzwischen nicht mehr für EU-Bürger, die keine Covid-19-Symptome aufweisen.

Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben, sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.

Seit dem 15. Juni ist die bisherige Pflicht zur häuslichen Isolation für EU-Bürger bei Einreise aus einem Land mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter Deutschland, grundsätzlich entfallen. Die epidemiologische Situation in den Ländern, auf welche die Ausnahmeregelungen zur Befreiung von der Quarantäne zutreffen („zona verde“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit wöchentlich aktualisiert.

Bei einer negativen Entwicklung über einen Zeitraum von 14 Tagen kann die 14-tägige Hausisolation wieder eingeführt werden. Dies ist seit dem 23. Juni für den Kreis Gütersloh der Fall. Reisende von dort müssen sich in eine 14-tägige Heimisolation begeben.

Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.

Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.

Schweden: Grenzen offen

Schweden Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinerlei Einreise-Beschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet. Alerdings warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Schweden, da in dem Land die Neuinfiziertenzahl von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den vergangenen 7 Tagen (Stand: 16. Juni) überschritten worden ist. Und: Die weltweite Reisewarnung des schwedischen Außenministeriums für Reisen aus Schweden ins Ausland gilt bis 15. Juli.

Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen. Eine zwischenzeitliche Begrenzung der Inlandsreisen auf einen bestimmten Radius wurde wieder aufgehoben, unnötige Reisen sollen jedoch weiterhin vermieden werden. Es besteht ein Versammlungsverbot oberhalb von 49 Personen, das auch für Sportveranstaltungen gilt. Die Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an. Öffentliche Verkehrsmittel sind im Einsatz, wenn auch unter Umständen in geringerer Frequenz. Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so beispielsweise nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Viele Freizeitparks und Museen haben geschlossen. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen. Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gebeten, besonders auch auf Reisen.

Schweiz: Grenzen sind geöffnet

Schweiz Deutsche Staatsangehörige können wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen. Grenzen zu allen EU-Mitgliedstaaten sowie zu Liechtenstein, auch auf dem Luftweg zu Island, Norwegen sowie Großbritannien und Nordirland sind wieder vollständig geöffnet. Die Reisefreiheit mit allen Staaten innerhalb des Schengen-Raums und die volle Personenfreizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger aus den vorgenannten Staaten gelten wieder uneingeschränkt.

Generelle Reise- oder Verkehrsbeschränkungen bestehen nicht. Die außerordentliche Lage gemäß Epidemiegesetz ist seit 19. Juni beendet. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August verboten. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.

Handhygiene und Abstandhalten bleiben die wichtigsten Schutzmaßnahmen. Es besteht keine generelle Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, In öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen einen Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.

Slowakei: Grenzen per 15. Juni wieder offen

Slowakei Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind ohne jegliche Einschränkungen möglich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine statt. Die drei internationalen Flughäfen Pressburg, Poprad und Košice wurden wieder geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen werden schrittweise wieder aufgenommen.

Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal et cetera) ist innerhalb geschlossener Räume weiterhin für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht, wenn ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Slowenien: Grenzen seit 31. Mai offen

Slowenien Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder Schengen-assoziierten Staat haben, können grundsätzlich wieder ohne Quarantänepflicht nach Slowenien einreisen, solange es sich bei dem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste der vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (NIJZ) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten der Länderliste haben, unterliegen weiterhin einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese besteht nach wie vor auch für solche Reisende, die sich unmittelbar vor Einreise nach Slowenien in einem Land aufgehalten haben, das als Risikoland eingestuft ist – darunter Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien.

Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.

Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich. Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen. Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Italien nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich.

Spanien: Start auf Mallorca

Spanien Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten mit Ausnahme von Portugal ist wieder möglich. Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni 2020 Uhr sind in ganz Spanien die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie die Quarantäne-Verpflichtung bei Einreise aus dem innereuropäischen Ausland entfallen. Die fortbestehenden Einreise-Beschränkungen zu Portugal sollen zum 1. Juli aufgehoben werden.

Für Einreisen von außerhalb der EU bzw. Schengen besteht das Einreise-Verbot für Ausländer noch bis voraussichtlich 30. Juni einschließlich fort. Ausnahmen bestehen in bestimmten Fällen für Bürger der EU, Andorras, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz.

Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind seit dem 25. März geschlossen. Auch die Einreise in den oben genannten Ausnahmefällen ist an diesen Grenzübergängen derzeit nicht möglich.

Mit Beendigung des Alarmzustands sind in ganz Spanien die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit entfallen. Regelung des öffentlichen Lebens treffen die Autonomen Gemeinschaften. Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.

Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine generelle Maskenpflicht.

Aufgrund von örtlichen Infektionsherden sind die Kreise Bajo Cinca, Litera und Cinca medio in der Provinz Huesca (Aragon) und der Kreis Bajo Aragon-Caspe in der Provinz Zaragoza wieder Mobilitätsbeschränkungen unterworfen.

Tschechien-Grenze geöffnet

Tschechien Tschechien hat die Reisebeschränkungen für Deutschland, Österreich, Ungarn und die Slowakei aufgehoben. Die Einreise von Tschechen oder Ausländern mit nachgewiesenem Aufenthalt in Tschechien aus diesen vier Ländern sowie die Einreise von Deutschen, Österreichern, Ungarn und Slowaken und EU-Staatsangehörigen mit nachgewiesenem Aufenthalt in Deutschland, Österreich, Ungarn und der Slowakei, über die Grenzen zu diesen Staaten, ist, ohne Angabe von Gründen und ohne die Erfordernis eines negativen Covid-19-PCR-Tests, möglich. Für Einreisen aus allen weiteren Ländern gelten weiterhin Einreise-Beschränkungen. Über zahlreiche Sonderregelungen zur Einreise von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in diesen Ländern informiert das Tschechische Innenministerium.

Nur deutsche Staatsangehörige, die aus einem anderen Land als Deutschland, Österreich, Ungarn oder der Slowakei oder auf dem Land- oder Luftweg einreisen, benötigen für den Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik bei Einreise das Doppel einer Verbalnote der deutschen Botschaft in Prag. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Die Durchreise muss dann innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Die Vorlage eines negativen Covid-19-Tests ist damit nicht erforderlich.
Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet.
Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet.
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes in geschlossenen Räumen (außerhalb der eigenen Wohnung), in öffentlichen Verkehrsmitteln und dort, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels, Museen und ähnlichem müssen die Hände mit bereitgestellten Hygienemitteln desinfiziert werden.

Tunesien: Quarantäne und Test entfallen

Bislang verlangte Tunesien bei Einreisen aus Deutschland einen negativen Corona-Test. Der entfällt zum 27. Juni, es bleibt aber bei einem Formular zur Selbstauskunft vor der Abreise.

Das tunesische Gesundheitsministerium legt die Reisebeschränkungen fest und unterteilt nunmehr die Herkunftsländer der Touristen in zwei Kategorien.

Zur „grünen“ Kategorie von Ländern mit niedriger Covid19-Infektionsrate gehören Deutschland, Österreich, Luxemburg und die Schweiz. Hier entfallen die bisherigen Einreisebeschränkungen wie der Corona-Test und eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit.

Für diese Gruppe gilt jedoch wie für jeden anderen Einreisenden: Vor Abreise muss ein Formular zur Selbstauskunft ausgefüllt werden. Dies ist online möglich. Jedem Einreisenden wird bei Ankunft am Flughafen oder im Hafen in Tunesien die Temperatur gemessen. Die Touristen müssen das offizielle Hygieneprotokoll in Hotels, Restaurants, am Strand und bei übrigen Aktivitäten im Land einhalten.

Zur „orangenen“ Kategorie zählen Länder mittlerer Infektionsrate. Hier ist ein negativer Corona-Test, der bei Abflug oder Abfahrt mit dem Schiff nicht älter als 120 Stunden sein darf, erforderlich. Touristen aus diesen Ländern dürfen sich ausschließlich im Hotel aufhalten und können nur im Rahmen geführter Touren Ausgrabungsstätte und Monumente besuchen. Am sechsten Tag können sie einen zweiten Test machen. Wenn dieser erneut negativ ausfällt, dürfen auch sie sich frei im Land bewegen, unter Einhaltung des Hygieneprotokolls.

Reisende aus Ländern, die nicht unter diese beiden Kategorien fallen, ist die Einreise nach Tunesien im Moment nicht möglich.

Türkei: Es gibt wieder internationale Flüge

Türkei Die Türkei hat das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige am 11. Juni aufgehoben. Bei Einreise in die Türkei werden Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren Symptomen ein Corona-Test. Bei positivem Test wird eine medizinische Behandlung angeordnet, auch Quarantäne-Maßnahmen sind möglich. Es bestehen wieder regelmäßige Flüge aus der Türkei nach Deutschland und umgekehrt. Auch die Land- und Seegrenzen der Türkei sind wieder offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran.
Für innertürkische Flüge und Zugfahrten ist bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dieser kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Für Menschen über 65 Jahre gilt eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 10 Uhr. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre unterliegen unter der Aufsicht der Erziehungsberechtigten keiner Ausgangssperre mehr. Reisebeschränkungen zwischen Provinzen sind seit dem 1. Juni aufgehoben. Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in einigen Städten und Gegenden auch überall im öffentlichen Raum. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Ungarn: Grenzen stehen offen

Ungarn Nach Aufhebung der nationalen Gefahrenlage am 18. Juni dürfen Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und Islands, Liechtensteins, Norwegens sowie der Schweiz ohne Einschränkung auf dem Luft-, Land- oder Wasserweg nach Ungarn einreisen.

Für Einreisen aus anderen Herkunftsgebieten ist eine Sondergenehmigung und 14-tägige Selbstquarantäne erforderlich. Die Beantragung der Sondergenehmigung kann ausschließlich in ungarischer Sprache online bei der ungarischen Polizei erfolgen.

Die Grenzkontrollen zu den benachbarten Schengen-Staaten Österreich, Slowakei und Slowenien sind seit 15. Juni aufgehoben. An den Schengen-Außengrenzen zu Kroatien, Rumänien, Serbien und der Ukraine finden die üblichen Grenzkontrollen statt.

Zypern: Fast für alle Reisenden offen


Zypern
Die Flughäfen sind wieder geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese wöchentlich und passt die Kategorisierung gegebenenfalls an. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei 2 bis 3 Prozent der Reisenden Covid-19-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein Covid-19-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug auf einer offiziellen zyprischen Website online registrieren, dort einen Fragebogen ausfüllen und nach Bestätigung eines weitgehenden Haftungsverzichts gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine Covid-19-Erkrankung den ‚Flight Pass‘ ausdrucken und beim Flug mit sich führen. Nur Personen über 65 Jahren dürfen den Fragebogen per Hand ausfüllen, er wird am Flugschalter zur Verfügung gestellt.

Einreise-Restriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das nicht zur Kategorie A gehört. In diesem Fall ist ein Covid-19-Test bei Einreise ausnahmslos erforderlich. Die Kosten dieses Tests sind vom Reisenden zu tragen und belaufen sich zum derzeitigen Stand auf bis zu 60 Euro. Die Testergebnisse werden etwa 24 Stunden später zu Verfügung stehen, bis dahin hat sich der Reisende in der gebuchten Unterkunft in Selbstisolation zu begeben.

An Stränden ist zwei Meter Abstand zwischen Sonnenliegen für Personen aus unterschiedlichen Gruppen vorgeschrieben. Die Zwei-Meter-Regelung wird auch für den Tischabstand in Restaurants, Bars und Cafés angewandt. Gemeinsame Aktivitäten dürfen in einer Gruppe von maximal zehn Personen ausgeübt werden. Vom 24. Juni an erhöht sich die maximal erlaubte Personenanzahl auf 100, in geschlossenen Räumen auf 50 Personen. Dies gilt allerdings nicht für Bars, Diskotheken und Tanzveranstaltungen, die bis auf weiteres geschlossen sind. In öffentlichen Verkehrsmitteln, in denen der vorgeschriebene Abstand von drei Metern (in geschlossenen Räumen) nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen von Gesichtsmasken vorgeschrieben.

Nordzypern Einreise-Sperren gibt es ebenfalls in dem nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern“/“TRNZ“). Die Einreise in die „TRNZ“ wird bis auf weiteres nur den „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt. Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und, in der gegenwärtigen Situation, nur minimal geleistet werden.
Das Auswärtige Amt rät:

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft zu den aktuellen Einreisevorschriften oder informieren Sie sich über das Gesundheitsministerium Zypern.
  • Rufen Sie bei Symptomen die Hotline 1420 an.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu Covid-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.

Quelle: FVW: coronavirus-in-diese-laender-koennen-deutsche-wieder-reisen