Professor Dr. Ronald Schmid, Buchbesprechung Führich/Staudinger Reiserecht, NJW 2019, 2594
Reiserecht.
Handbuch des Pauschalreise-, Reisevermittlungs-, Reiseversicherungs- und Individualreiserechts. Von Ernst Führich und Ansgar Staudinger. 8., neu bearb.Auflage. – München, Beck 2019. LXIII, 1608 S., geb. Euro 199,–. ISBN: 978-3-406-71077-3.
Das hier besprochene erfolgreiche Werk ist nunmehr in der 8. Auflage erschienen und bedürfte als eingeführtes Handbuch des Reiserechts eigentlich keiner Besprechung mehr (s. zur Vorlauflage Schmid, NJW 2015, 2236). Eigentlich – gäbe es in diesem Fall nicht wesentliche Neuerungen, auf die hingewiesen werden sollte.
Am 1.7.2018 ist das bisherige Pauschalreiserecht (§§ 651 aff. BGB) durch die 2. EU-Pauschalreise-Richtlinie und das diese umsetzende Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften von der Grundlage her erheblich verändert worden. Das gilt auch für das Reisevermittlungsrecht, das nicht zuletzt wegen der neu kreierten „verbundenen Reiseleistungen“ andere Betrachtungsweisen erfordert. Dabei ergaben sich viele neue Fragen, die in der jüngsten Judikatur und Literatur bereits beleuchtet werden. Dass dabei der „Führich“ zu Rate gezogen werden wird (und werden muss!), steht außer Frage. Die somit notwendig gewordene, umfängliche Neubearbeitung der Kommentierung (Kapitel 1–4, S. 1–511) stammt nunmehr aber nicht mehr aus der Feder von Ernst Führich; diesen Part hat sein neuer Mitautor, Ansgar Staudinger, übernommen. Er ist wie Führich seit vielen Jahren als Reiserechtsexperte profiliert und garantiert somit eine profunde und durchdachte Kommentierung, der man zwar nicht immer zustimmen muss, mit der man sich aber bei gründlicher Beurteilung einer reiserechtlichen Frage auseinandersetzen sollte. Ob die vertretenen Rechtsansichten – wie im Vorwort suggeriert wird – auch „rechtssicher“ sind und – zumindest in der ersten Neubearbeitung schon – sein können, wird sich erweisen und nicht zuletzt davon abhängen, inwieweit sich die Judikatur den Meinungen der Autoren anschließt. Der Nutzer eines solchen Werkes erwartet indes keine Rechtssicherheit, sondern Denkanstöße aufgrund fundierter Überlegungen – und das ist bei Staudinger stets sichergestellt.
Ernst Führich (Kapitel 5–14, S. 553–1138) beschränkt sich ab dieser Auflage auf die Darstellung und Kommentierung des „sonstigen“ Reiserechts iwS, also auf das Recht der Reiseversicherungen, das Individualreiserecht, die Rechte der Passagiere verschiedener Verkehrsträger (Bahn, Bus, Flugzeug und Schiff). Nicht nur, aber insbesondere die Kommentierung der so genannten Fluggastrechte-VO wurde erheblich vertieft und erfasst nun auch die wesentliche Judikatur bis zum Redaktionsschluss.
Im Anhang hat Führich auch die informative Reisemängeltabelle aktualisiert. Dieser auch als „Kemptener Tabelle“ bekannte Überblick spiegelt aber nicht etwa die Rechtsprechung des Kemptener Amtsgerichts, sondern die veröffentlichte reiserechtliche Judikatur deutscher Gerichte wider. Ideengeber war die „Frankfurter Tabelle“ des LG Frankfurt a. M., die aber von der 24. Zivilkammerdieses Gerichts schon seit 1995 nicht mehr fortgeführt wurde und heute von niemandem mehr angewendet wird. Warum sie gleichwohl immer noch abgedruckt wird, erschließt sich daher nicht.
Etwas überraschend ist der im Vorwort zum Ausdruck gebrachte Wunsch der Autoren, das Werk möge dazu beitragen, „einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Anbietern von Reiseleistungen zu schaffen“. Das kann zwar ein Zweck des Gesetzgebers, nicht aber die Aufgabe eines Kommentars oder Handbuchs sein.
Alles in allem: Das Handbuch zum Reiserecht ist und bleibt auch mit der 8. Auflage ein unentbehrliches Hilfsmittel bei der Bearbeitung von reiserechtlichen Fragen. Der freundliche Dank an die Mitarbeiter/innen des Lehrstuhls Staudinger ist angesichts der zu bewältigenden Aufgabe sicher mehr als verdient.