KEMPTEN Wenn der Mensch gut speist, fühlt er sich wohl. deshalb ist es besonders ärgerlich, wenn ausgerechnet im Urlaub das Essen im Hotel nicht schmeckt. Urlauber sind dann häufig sauer und wollen vom Veranstalter Geld zurück. Wann die Chancen dafür gut sind, erklärt Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten.
• Wenig Auswahl am Buffet: Nur ein Salat? Nur zwei warme Essen und dann auch noch Fisch und Schwein? Maßstab gilt: Die Auswahl muss zum Hotelstandard passen. „Bietet ein Fünf-Sterne-Hotel nur zwei Warmspeisen, ist das wohl ein Mangel“, sagt Führich. Bei einem günstigen Zwei-Sterne-Hotel sollten die Gäste dagegen keine zu großen Erwartungen ans Buffet stellen.
• Falsche Versprechen im Katalog: Als Vegetarier hat der Urlauber extra ein Hotel mit vegetarischem Buffet gebucht – und dann steht da nur ein einziger Salat. Das sei ein Mangel, sagt Führich. „In diesem Fall muss eine gewisse Vielfalt an vegetarischen Speisen sein.“ Auch ein klarer Mangel: Wenn spezielle Arrangements versprochen sind, aber nicht stattfinden, zum Beispiel ein Gala-Dinner.
• Nur regionale Produkte: Gerade deutschen Urlaubern wird ja ein gewisser Hang zu heimischem Essen nachgesagt. So mancher erwartet dann deutsches Brot oder Bier im Hotel in Spanien oder Griechenland. „Das ist kein Mangel“, stellt Führich klar. Auch Speisekarten in deutscher Sprache oder eine deutsche Bedienung darf man im Ausland nicht voraussetzen.
Mängel beim Essen und Service fallen bei Veranstaltern oft in den Bereich der Unannehmlichkeiten. „Da wird kein Geld erstattet“, sagt Führich. Ein Beispiel für Unannehmlichkeiten sind Warteschlangen am Buffet.
Bis zu 25 Prozent Nachlass sind zum Beispiel möglich, wenn die Qualität des Essens und der Service nicht mit dem Sterne-Standard des Hotels übereinstimmen, weist die Stiftung Warentest auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hin (Az. 2/24 S 96/07). Führich hält bei erheblichen Mängeln Erstattungen von fünf bis 25 Prozent des Reisepreises für realistisch.