Bei der Recherche nach wettbewerbswidrigen Praktiken im Online-Handel ist die EU-Kommission auch touristischen Unternehmen auf der Spur. Nach Beschwerden von Kunden prüft die Kommission nun Vereinbarungen zwischen den größten europäischen Reiseveranstaltern und Hotels. Ausdrücklich genannt werden in diesem Zusammenhang Kuoni, Rewe, Thomas Cook und Tui sowie auf der Hotelseite Sol Meliá.
Dabei geht es um die Frage, ob die Veranstalter Hotelbetten in einzelnen EU-Staaten bewusst günstiger verkaufen als in anderen – was in der Tat gängige Praxis ist.
Die Kommission begrüße zwar, dass Hotels innovative Preissetzungsmechanismen entwickeln und einführen, um ihre Zimmerauslastung zu maximieren, teilen die Wettbewerbshüter mit. Allerdings dürften Hotels und Reiseveranstalter ihre Kunden nicht aufgrund ihres Standorts diskriminieren. Die Vereinbarungen, die die Kartellwächter derzeit prüfen, „könnten Bestimmungen enthalten, die zu einer Diskriminierung der Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes führen“, heißt es. Infolgedessen würden den Kunden nicht alle verfügbaren Hotelzimmer angezeigt, und sie könnten die Zimmer nicht zu den günstigsten Preisen buchen.
Diese Praxis würde gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, da die Verbraucher „allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes daran gehindert werden, Hotelzimmer zu den von Reiseveranstaltern in anderen Mitgliedstaaten angebotenen günstigeren Konditionen zu buchen“, formuliert die Behörde. Neben der Touristik ermitteln die EU-Wettbewerbskommissare auch bei Videospielen und im Bereich Unterhaltungselektronik.
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