Gratisstorno bei Terroranschlägen? Geld zurück bei Flugverspätung? Nicht alles, was plausibel erscheint, ist auch rechtens. Reiserechtsexperte Ernst Führich nennt zehn Annahmen, die nicht stimmen.

Der Teufel liegt bekanntlich immer im Detail. Und beim Reiserecht ist das ganz besonders der Fall. Dass ein Terroranschlag nicht automatisch zum kostenlosen Reiserücktritt berechtigt, mag für Laien noch nachvollziehbar sein. Auch dass bei einer Ferienhausvermietung von privat das ganz normale Mietrecht gilt, ist verständlich. Das Reiserecht greift nur dann, wenn die Ferienwohnung auch wirklich pauschal gebucht wurde.

Schwierig wird es für Verbraucher jedoch, wenn das Recht zwischen den einzelnen Leistungsträgern unterscheidet. Das Reiserecht betrifft grundsätzlich nur Veranstalter, aber zum Beispiel nicht die Fluggesellschaften. Mit gravierenden Folgen. Professor Ernst Führich von der Hochschule Kempten kritisiert: „Die EU weigert sich bis heute, einen Insolvenzschutz für Flugpreiszahlungen einzuführen. Der Fluggast ist der Dumme!“

Während also jeder Kunde durch den Sicherungsschein vor der Pleite seines Veranstalters geschützt ist, haben Passagiere bei der Insolvenz einer Airline das Nachsehen.

http://www.focus.de/reisen/reiserecht/tid-15299/urlaub-und-recht-zehn-populaere-reiserechtsirrtuemer_aid_429506.