Die EU will Fluggastrechte weiter stärken: Automatische Erstattungen, mehr Preistransparenz und kostenlose Sitzplätze für Familien und Menschen mit Behinderungen sollen kommen, Entschädigungsansprüche bei Verspätungen und Annullierungen bleiben bestehen.
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich im Juni 2026 geeinigt; der Rat hat am 13. Juli 2026 endgültig zugestimmt. Die neuen Regeln sollen 12 Monate und 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gelten, also voraussichtlich 2027.
Die wichtigsten Änderungen:
- Kodifizierung der 3-Stunden-Ausgleichszahlung
- gesetzliche Definition der außergewöhnlichen Umstände
- Beweislast der Airline für Kausalität und zumutbare Maßnahmen
- stärkere Pflicht zur Ersatzbeförderung
- Self-Rerouting nach drei Stunden – Erstattung bis 400 %
- Erstattung innerhalb von sieben Tagen
- neue 2-Stunden-Regel bei Tarmac Delays
- ausdrückliche Regelung verpasster Anschlussflüge
- neue 9-Monats-Frist für Ausgleichsansprüche
- Verzahnung von VO 261/2004 mit Pauschalreiserichtlinie
- No-show-Verbot
- neue Regeln für Handgepäck
- verstärkte Rechte für Menschen mit Behinderung und Familien
Gesetzestechnisch bleibt die VO (EG) 261/2004 also das zentrale Regelwerk; sie wird aber durch die neue VO (EU) 2026/… umfassend geändert.
— Weiterlesen www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/ep-fluggastrechte-eu-reise-entschaedigung-ansprueche-2026-07-07
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/fluggastrechte-eu-reform-100.html
