Im Rechtsstreit zwischen der Dertour Group und dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) ging es um Millionen-Rückzahlungen für doppelt gezahlte DRSF-Sicherungsentgelte. Nun hat das Kammergericht Berlin (Foto) die Klage von Dertour abgewiesen und damit das vorangegangene Urteil des Landgerichts Berlin II kassiert.

Das Landgericht Berlin II hatte Dertour im Dezember 2025 im Prozess um doppelt gezahlte Beträge zur Absicherung von Kundengeldern in erster Instanz teilweise Recht gegeben. Es urteilte, dass der DRSF Sicherungsentgelte nicht für Umsätze aus Reisen erheben dürfe, die vor dem Start des Fonds gebucht und bereits anderweitig abgesichert waren. Dabei soll es sich um eine Summe von 1,27 Millionen Euro handeln.

Ende vergangener Woche wies das Kammergericht Berlin nach einer Berufungsverhandlung die ursprüngliche Klage von Dertour ab und gab damit dem DRSF Recht, der die Einforderung der Beitrage, um die prozessiert wird, für korrekt hält. Nach Angaben eines Gerichtssprechers liegt dazu bislang nur der Urteilstenor vor. Eine schriftliche Urteilsbegründung gibt es noch nicht.

Christian Schmicke reisevor9

Im Streit zwischen Dertour und dem Deutschen Reisesicherungsfonds liegt nun die Urteilsbegründung des Kammergerichts Berlin vor. Der Senat stellt den Systemwechsel in der Insolvenzabsicherung, den die Gründung des Fonds einleitete, in den Mittelpunkt. Entscheidend für die Fondsbeiträge sei der im Abrechnungszeitraum erzielte Umsatz, nicht der Zeitpunkt der Buchung. Reise vor9