Gesperrte Rutsche, Made im Essen, kein Zutritt zum À-la-carte-Restaurant: Ein Vater klagte nach dem Karibik-Familienurlaub auf Minderung. Das LG Koblenz winkt ab: Solche Unannehmlichkeiten seien bloße Bagatellen und Unannehmlichkeiten. Das LG Koblenz sah, wie schon die Vorinstanz, einzig in der fehlenden Reiseleitung vor Ort einen Mangel – und bestätigte eine Minderung von 5% des Reisepreises.

LG Koblenz, Beschlüsse vom 11.03.2026 und 03.07.2026 – 13 S 34/25).

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