Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte am 28. 7. 2022, unter welchen Bedingungen Reisende von einer Pauschalreise bei Ausbruch von Corona kostenfrei zurücktreten konnten.
Ein Reisender trat von seiner teuren Japan-Pauschalreise zurück, weil sich die Coronalage dort zuspitzt und musste Stornogebühren zahlen. Die hätte er sich mit etwas Abwarten jedoch sparen können, etwas später war die Einreise nämlich verboten worden und der Reiserücktritt wäre kostenlos gewesen. Ob er die Gebühren nun zurück bekommt, ist noch nicht klar, womöglich geht die Frage sogar an den EuGH.
Eigentlich hätte es gleich eine Entscheidung geben sollen – die wurde aber vertagt.