Ein Mann nimmt in Miami eine Bar-Bekanntschaft mit aufs Hotelzimmer, wird mit K.O.-Tropfen außer Gefecht gesetzt und verliert Rolex, Hermès-Tasche und Bargeld. Grob fahrlässig sei das nicht, so das AG Verden. Seine Reisegepäckversicherung muss zahlen.

AG Verden, 13.08.2026 – 22 C 130/26

Weiterlesen: http://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/ag-verden-22C13026-reiseversicherung-rolex-barbekanntschaft-fahrlaessigkeit-2026-10-01