Die Weitergabe, Verarbeitung und Speicherung von Passagierdaten im Flugverkehr muss auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Nur bei einer wirklichen – aktuellen oder vorhersehbaren – terroristischen Bedrohung dürfe ein Mitgliedstaat der Europäischen Union die sogenannte PNR-Richtlinie (Passager Name Record) auf alle Flüge in die oder aus der EU anwenden

EuGH, 21.6.2022, C-817/19