Wer aus einem Risiko- oder Virusvariantengebiet zurück nach Deutschland kommt und in Einreisequarantäne muss, hat deswegen kein Recht auf Schmerzensgeld gegen das Bundesland.
Landgericht Frankfurt/M, Urt. v. 16.12.2022 – Az.: 2-04 O 165/21
In dem Fall hatte ein Ehepaar geklagt, das im Frühjahr 2021 nach der Rückkehr aus einem als Risikogebiet eingestuften Land in Quarantäne musste. Zwar hatten beide unmittelbar nach ihrer Einreise einen negativen PCR-Test gemacht, der negativ ausfiel. Von der Quarantänepflicht befreite sie das aber nicht.
In dem Fall hatte ein Ehepaar geklagt, das im Frühjahr 2021 nach der Rückkehr aus einem als Risikogebiet eingestuften Land in Quarantäne musste. Zwar hatten beide unmittelbar nach ihrer Einreise einen negativen PCR-Test gemacht, der negativ ausfiel. Von der Quarantänepflicht befreite sie das aber nicht.
Die Corona-Quarantäne-Verordnung des Landes Hessen vom 26. November 2020 sieht vor, dass sich Personen, die aus einem nach dem Infektionsschutzgesetz als Risikogebiet eingestuften Gebiet nach Deutschland einreisen, für zehn Tage in häusliche Absonderung begeben müssen. Frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise kann diese Quarantäne beendet werden, wenn ein ärztliches
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