Ist meine Pauschalreise nun sicher? Pauschalreisen werden mit einem neuen Fonds abgesichert, in den die Veranstalter selbst einzahlen. Dieser löst die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab. Am 1.11.2021 wird ein Reisesicherungsfonds die Absicherung von Zahlungen und der Rückbeförderung von Reisenden im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters übernehmen.

Der Beitrag Die neue Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds von Prof. Dr. Klaus Tonner stellt die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit des Reisesicherungsfonds dar, die sich in dem neu geschaffenen Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) befinden. Die im bisherigen Recht enthaltene Haftungsbeschränkung (§ 651r Abs. 3 Satz 3 BGB a.F.) wird abgeschafft.

Der Aufsatz von Prof. Dr. Klaus Tonner in der MDR 2021, 1240 – frei abrufbar im Rahmen eines kostenlosen Probeabos oder Datenbanktests.