Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften(19/28172) beschäftigt den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 21. April 2021, in einer öffentlichen Anhörung. Die Sitzung unter Leitung von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) beginnt um 17.30 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht eine Systemumstellung vor. Pauschalreisende sollen künftig über einen Reisesicherungsfonds vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters gesichert werden. Der Fonds soll in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet werden und sich überwiegend aus Entgelten der abgesicherten Reiseanbieter finanzieren. Der Reisesicherungsfonds soll der alleinige Insolvenzabsicherer werden. Nur Kleinstunternehmen sollen sich laut Bundesregierung weiter über eine Versicherung oder eine Bank absichern dürfen.

Die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro pro Jahr soll künftig entfallen. Stattdessen soll die Einstandspflicht des Insolvenzabsicherers an den Maximalverlust anknüpfen, der im Insolvenzfall zu erwarten ist. Nach dem Entwurf entspricht der erwartbare Maximalverlust 22 Prozent des Jahresumsatzes des jeweiligen Reiseveranstalters. (hau/01.04.2021)

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