(25.1.2021) Heute wurde durch die Medien bekannt, dass Bundeskanzlerin Merkel unser Grenzregime in und aus Hochrisikogebieten zu lasch sei. Gemeint sind damit Urlaubsländer wie Ägypten, Brasilien, Portugal, Spanien, Tschechien, UK und USA. Deswegen habe ich heute an die Bundeskanzlerin geschrieben und verstärkt Reiseverbote für Reisen mit Flugzeug, Zug und Auto in und aus Hochrisikoländern gefordert.
Führich fordert Reiseverbote in Hochrisikoländer für Urlaubsreisen
Zur Eindämmung einer Explosion der Infektionszahlen, insbesondere von Mutanten des Corona-Virus, und zur Rettung des Tourismus im Jahre 2021 fordert der Reiserechtler Prof. Dr. Ernst Führich zeitlich beschränkte Reiseverbote in und aus Hochrisikogebieten bei Flügen und Grenzübertritten ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Infizierten. Reiserechtlich hätte ein Verbot zur Folge, dass alle touristischen Leistungen aus und in betroffen ausländischen Länder wie Flüge, Veranstalterreisen, Ferienwohnungen und Hotels unmöglich werden, und damit auch kein Reisepreis zu zahlen wäre.
Je stärker die Ausbreitung des Coronavirus innerhalb Deutschlands gebremst wird, desto wichtiger wird es, dass das Einschleppen von Viren von Außen durch Reisen verringert wird. Durch ein drastisches Herunterfahren der Einreisen aus Risikogebieten in den nächsten Wochen können wir hoffen, dass die Reisesaison 2021 gerettet wird.
Reisewarnungen sind keine Reiseverbote
Die bisher vom Auswärtigen Amt in Berlin ausgesprochenen Reisewarnungen sind keine Reiseverbote. Sie sind nur ein dringender Appell, Reisen in ein Land oder in eine Region zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen abgeraten werden muss. Reisewarnungen sind damit keine behördlichen Reiseverbote, wie die Beherbergungsverbote der Bundesländer bis 15.2.2021 für touristische Übernachtungen im Inland zur Eindämmung des Coronavirus. Für nicht notwendige, touristische Auslandsreisen wird derzeit nur eine bloße Reisewarnung ausgesprochen, wenn ein Land als Risikogebiet die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen überschritten hat. Es ist nicht einzusehen, dass Beherbergungsverbote den Inlandstourismus praktisch lahmlegen, die Bevölkerung aber durch touristische Reisen aus Hochrisikogebieten nicht ausreichend geschützt wird. Im Gegensatz zum behördlichen inländischen Beherbergungsverbot werden Verstöße gegen amtliche Reisewarnungen bei Auslandsreisen vom Staat bisher geduldet und nur mit einer schwer zu überwachenden, laschen Quarantäne zu Hause nach der Rückreise belegt.
Reisewarnungen zunehmend wirkungslos, nur Verbote helfen
Seit Herbst letzten Jahres ist festzustellen, dass sich viele Reiseveranstalter bei Auslandsreisen wie auf die Kanaren oder Malediven nicht mehr an die bisher geübte Praxis halten, ihre Reisen kostenfrei bei einer Reisewarnung abzusagen, sondern diese trotz Warnung durchführen. Ungeachtet bestehender amtlicher Reisewarnungen werben Reiseunternehmen verstärkt für ihre Reisen in gefährdete Zielgebiete mit hohen Inzidenzzahlen und schicken ihre Kunden in diese gefährlichen Regionen.
Um Reiseunternehmen und Reisende von Reisen abzuhalten und Appelle nicht helfen, sind Reiseverbote unausweichlich.
https://www.n-tv.de/politik/Drosten-warnt-vor-schnellen-Lockerungen-article22318860.html
https://www.reisevor9.de/inside/reiserechtler-fordert-verbot-von-reisen-in-hochrisikogebiete