Die Gutscheine, die Veranstalter für coronabedingte Reiseabsagen ausgeben durften, haben einen gesetzlichen Rattenschwanz nach sich gezogen. Jetzt trat eine Vorschrift in Kraft, die Zuzahlungen der Veranstalter regelt. Genau dieser Teil der Gutscheinbedingungen hatte den DRV zuletzt in Rage versetzt.
Reisegutscheine, die Reiseveranstalter für vor dem 8. März gebuchte Pauschalreisen anbieten können, sind ergänzend gegen eine mögliche Insolvenz des Veranstalters staatlich abgesichert. Weil diese ergänzende staatliche Absicherung aber eine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Rechts darstellt, wurde spät noch eine Prämienzusicherung durch die Veranstalter in die Konstruktion mit eingebaut.
Die Garantieprämien, die vom Veranstalter getragen werden, wurden für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 0,15 Prozent und für alle übrigen Unternehmen auf 0,25 Prozent des ausgegebenen Gutscheinwerts festgesetzt. Sie gelten laut §1 der „Verordnung zur Erhebung von Garantieprämien für die ergänzende staatliche Absicherung von Reisegutscheinen wegen der Covid-19-Pandemie“ für Reisegutscheine, die vom 31. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2021 ausgegeben, angepasst oder umgetauscht worden sind.
Die Prämien werden durch das Bundesamt für Justiz erhoben. Für die Reiseveranstalter bestehen Mitteilungspflichten, damit die Prämienhöhe im Einzelfall berechnet werden kann. Die Garantieprämien werden unabhängig vom tatsächlichen Eintreten der staatlichen Absicherung erhoben. Am Dienstag wurde die entsprechende Vorschrift im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und erlangte damit Rechtskraft.
Der DRV schoss nach Bekanntwerden der Garantieprämien scharf gegen die Regelung: „Die freiwillige Gutscheinregelung wird um eine 1.-April-Komponente erweitert. Nach der Methode, Unwirksames soll teurer werden, zeigt die Koalition eindrucksvoll, dass sie die riesigen wirtschaftlichen Herausforderungen der Reisewirtschaft nach wie vor offensichtlich nicht verstanden hat“, sagte Präsident Norbert Fiebig Anfang Juli.
Die Hilfen der Bundesregierung seien wie ein Soufflé. „Auf den ersten Blick sehen sie prima aus. Aber sobald man hineinsticht, entweicht die heiße Luft, und das opulente Gebilde fällt in sich zusammen.“
Die Realität sei, dass Gutscheine kaum Anklang beim Kunden fänden – lediglich 10 bis 20 Prozent der Verbraucher akzeptierten sie. „Aber die Koalition tut so, als sei das Liquiditätsproblem mit den Gutscheinen jetzt gelöst.“
Zuzahlung: Verordnung für Corona-Gutscheine in Kraft getreten

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