Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Garantieregelung des deutschen Staates in Höhe von 840 Mio. EUR zur Deckung von Gutscheinen genehmigt, die von Reiseveranstaltern für vor dem 8. März 2020 gebuchte annullierte Pauschalreisen ausgestellt wurden.
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