Laut Reiserechtler Ernst Führich muss der Urlauber die mit dem Mund-Nasen-Schutz verbundenen Unannehmlichkeiten ersatzlos hinnehmen. „Es gibt weder eine Preisminderung und schon gar nicht ein kostenfreies Kündigungsrecht bei Pauschalreisen“, so Führich weiter. Der Mundschutz diene zu Hause in Deutschland und am Urlaubsort der persönlichen Sicherheit vor einer Infektion. Dieses persönliche Risiko auf den Veranstalter abzuwälzen, sei nicht interessengerecht.

Die Balearen wollen ab Montag einen Mund-Nase-Schutz in öffentlichen Räumen einführen. Das bedeutet, dass Urlauber diesen Schutz tragen müssen, wenn sie in…
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