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EU will Airlines weniger stark fordern

(20.2.2020) Bei den Rechten von Flugreisenden, die von Verspätungen betroffen sind, stehen offenbar Veränderungen an – zu Ungunsten der Reisenden. Die EU-Staaten beraten eine Lockerung der entsprechenden Vorschriften, die EU-Kommission hat Medienberichten zufolge bereits einen Vorschlag gemacht.

Wie aus einem vertraulichen Papier der kroatischen EU-Ratspräsidentschaft hervorgeht, sollen Flugreisende künftig nicht mehr ab einer dreistündigen Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben, sondern erst ab fünf Stunden und auch nur dann, wenn die Flugdistanz unter 3500 Kilometern liegt.

Das jedenfalls berichten die Funke Medien. Demnach beraten die EU-Staaten derzeit über eine Lockerung der entsprechenden Vorschriften, und die EU-Kommission hat bereits einen detaillierten Vorschlag gemacht. Die jetzige Initiative basiert auf einem älteren, umfassenden Novellierungsvorschlag der EU-Kommission, der Folgendes vorsah:
• bei Flügen unter 3500 Kilometern: Entschädigungsanspruch erst bei fünf Stunden Verspätung
• bei Flügen bis 6000 Kilometern: Entschädigungsanspruch nach neun Stunden Verspätung
• bei noch längeren Flügen: Entschädigungsanspruch erst bei zwölf Stunden.

Ein Anliegen der Airlines

Unter anderem die Fluggesellschaften hatten die aktuellen Regeln beklagt. Mitunter müssen sie den Reisenden Entschädiungen zahlen weit über dem ursprünglichen Ticketpreis. Das wiederum hat in der Vergangenheit bereits so manche Airline in ernsthafte Schieflage gebracht.

Bei den Verbraucherschützern kommt der nun bekannt gewordene Vorstoß nicht gut an. „Den Flugpassagieren droht eine deutliche Verschlechterung ihrer Verbraucherrechte, wenn ein Anspruch auf Entschädigung nicht mehr ab drei Stunden Verspätung bestehen soll, sondern erst bei noch größeren Verspätungen“, wird der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, zitiert. Er fürchtet, dass sich durch eine Lockerung der aktuellen Fluggastrechte Verspätungen häufen würden.

Bislang müssen Airlines in der EU ihre Passagiere bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden mit 250 bis 600 Euro pro Person entschädigen, sofern die Gesellschaften für das Problem verantwortlich sind. Ausgenommen sind außergewöhnliche Umstände wie etwa Unwetter.

Seit dem Jahr 2004 gelten die Fluggastrechte. 2018 waren fast 16,5 Mio. Passagiere in der EU von mehrstündigen Verspätungen betroffen. Und immer mehr Kunden melden ihre Entschädigungsansprüche auch an. Nicht selten helfen ihnen dabei professionelle Dienstleister, die gegen eine Provision oder Gebühr tätig werden. (FVW 20.2.2020)