Der Billigflieger Ryanair muss in Spanien einer Passagierin die für das Handgepäck erhobenen Gebühren in Höhe von 20 Euro zurückerstatten. Die Erhebung von Gebühren für ein Gepäckstück, das problemlos in der Kabine transportiert werden könne, stelle „missbräuchliches Verhalten“ dar, hieß es in der am 20.11.2019 veröffentlichten Urteilsbegründung der zuständigen Richterin am Handelsgericht Nummer 13 in Madrid. Eine Stellungnahme von Ryanair zum Urteil lag zunächst nicht vor.
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Anmerkung: Handgepäck ist ein „wesentlicher Bestandteil“ der Personenbeförderung und muss kostenfrei sein, meint Ernst Führich