Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD haben sich am Freitag in Berlin über die Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie geeinigt. Auch Tagesreisen bleiben ab einem bestimmten Betrag abgesichert. Ferienwohnungen von Agenturen fallen aber nicht mehr unter das Pauschalreiserecht!
„Mit der Einführung der neuen Kategorie ‚verbundener Reiseleistungen‘, der Anpassung des Reiserechts an digitale Buchungswelten, der Verlängerung der Frist zur Mängelgewährleistung und vielen anderen Punkten haben wir entscheidende Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht“, teilen Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, und die zuständige Berichterstatterin Elvira Drobinski-Weiß mit.
Im Vorfeld der jüngsten Landtagswahlen hatte es noch Kontroversen zwischen CDU und SPD über die Pauschalreise-Richtlinie gegeben. Indem sich die Fraktionen nun verständigt haben, schaffen sie die Voraussetzung für eine Verabschiedung des geänderten Reiserechts noch in dieser Legislaturperiode.
Die SPD rühmt sich in ihrer Pressemitteilung, zugleich den Reisebüros als auch den Verbrauchern entgegen gekommen zu sein. Schließlich ist das federführende Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz SPD-geführt und war zuletzt von einigen CDU-Politikern kritisiert worden.
„Die berechtigten Bedenken kleiner Reisebüros, durch die gewohnten Abläufe bei der Buchung und Bezahlung von einzelnen Reiseleistungen zum Veranstalter einer Pauschalreise mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu werden, konnten dank der SPD-Bundestagsfraktion ausgeräumt werden“, heißt es in der Pressemitteilung. Und weiter: „Bei getrennten Leistungen auf getrennten Rechnungen reicht es, nur einmal die EC-Karte durchzuziehen, ohne dass das Reisebüro zum haftenden Reiseveranstalter wird. Die SPD unterstützt die kleinen Reisebüros, weil hier verbraucherfreundlich, individuell und kompetent beraten wird.“
Die SPD-Bundestagsfraktion habe gegenüber der Union zudem durchsetzen können, dass zumindest teure Tagesreisen, etwa ein Trip zu einem Fußball Championsleague-Spiel oder zu einem teuren Konzert, ab einem Wert von 500 Euro ebenfalls unter das Pauschalreiserecht fallen. Verbraucher haben dann bei Veranstaltungsausfall oder bei Insolvenz des Veranstalters Erstattungsansprüche. In der bisherigen Fassung des Gesetzes sollten Tagesreisen ganz rausfallen. Bislang gilt eine Wertgrenze von 75 Euro. (Quelle: FVW)