Mögliche Gefahren für deutsche Urlauber sieht das Auswärtige Amt offenbar in der Türkei. Nun wurden die Reise- und Sicherheitshinweise entsprechend angepasst.
Die jüngsten politischen Entwicklungen zwischen Deutschland und der Türkei finden nun auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes Niederschlag. Am Montagnachmittag veröffentlichte die Behörde eine aktualisierte Version der Ausführungen. Gleich zum Anfang heißt es dort unter Verweis auf das anstehende Referendum zur Verfassungsänderung: „Im Zuge des Wahlkampfes muss mit erhöhten politischen Spannungen und Protesten gerechnet werden, die sich auch gegen Deutschland richten können. Hiervon können im Einzelfall auch deutsche Reisende in der Türkei betroffen sein.“ Urlaubern werde daher empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Auch in Sachen Grenzkontrollen wurden die Informationan aktualisiert. „Seit Anfang Februar 2017 wurde in einzelnen Fällen deutschen Staatsangehörigen an den beiden Istanbuler Flughäfen die Einreise in die Türkei ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten“, heißt es nun auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Vor allem Personen mit sowohl der deutschen als auch der türkischen Staatsbürgerschaft kann in diesem Fall offenbar Ungemach drohen. In etwas umständlichen Behördendeutsch heißt es: „In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.“ (TOP 13. 3. 2017)
Führich: Bei dem Sicherheitshinweis handelt es sich nicht um eine Reisewarnung! Sobald das Auswärtige Amt für ein bestimmtes Gebiet eine konkrete Reisewarnung (erhöhtes Sicherheitsrisiko als höchste Warnstufe) ausgesprochen hat, ist nach ganz herrschender Meinung als starkes Indiz von einer erheblichen Gefährdung von Leib und Leben durch höhere Gewalt auszugehen („vor Reisen wird eindringlich gewarnt). Das gleiche gilt für Warnungen der WHO. Andererseits ist eine fehlende konkrete Reisewarnung kein Grund, von vornherein ein Sicherheitsrisiko durch höhere Gewalt abzulehnen. Hiervon sind die allgemeinen Sicherheitshinweise zu unterscheiden, bei denen wegen bestimmter Gefahren nur konkrete Verhaltenshinweise für Urlauber gegeben werden.
Letztlich ist es Aufgabe der Gerichte über reiserechtliche Ansprüche zu entscheiden und nicht Aufgabe eines Ministeriums, welches sich lediglich aus präventiven Sicherheits- und Fürsorgeerwägungen äußert. Eine Untersuchung der Reisewarnungen des Verfassers am Competenz Centrum Reiserecht an der Hochschule Kempten für verschiedene Länder zeigt deutlich, dass solche Staaten ausgenommen waren, mit denen Deutschland wesentliche wirtschaftliche Interessen und Sympathien verbunden haben oder in welche eine starke Reiseintensität festzustellen war. Reisewarnungen führen stets zu wirtschaftlichen Einbußen der Reiseveranstalter und zu Einbrüchen des örtlichen Tourismus (Führich, Reiserecht, 7. Aufl. 2015, § 15 Rn. 30).
Vgl. Führich, in: www.dw.de/reisewarnungen-und-wirtschaftsinteressen.