Aus aktuellem Anlass möchte ich auf die Rechtslage für Pauschalreisen aus Deutschland in die USA hinweisen.

Wenn eine Pauschalflugreise aufgrund einer bei Buchung der Reise unvorhersehbaren Verschärfung der Einreisebestimmungen des Ziellandes das notwendige Visum nicht erteilt wird, dann ist höhere Gewalt anzunehmen. Bei einem plötzlichen Einreisestopp durch die Behörden ist nicht der Verantwortungsbereich des Reisenden betroffen (Führich, Reiserecht, § 15 Rn. 18).

Diese Auffassung hat das OLG Frankfurt/M (RRa 2004, 258) für eine unvorhersehbare Visumpflicht bestätigt. Der hoheitliche Eingriff des Staates durch den überraschenden Einreisestopp der USA steht so im Vordergrund, dass die grundsätzlich im persönlichen Verantwortungsbereich des Reisenden stehende Besorgung eines Visums zurücktritt. Daher ist es nicht interessengerecht, den Reisenden eine hohe Stornoentschädigung tragen zu lassen. Der Einreisestopp ist bei Pauschalreisen  als höhere Gewalt anzusehen und der Reisende kann kostenfrei den Reisevertrag kündigen.