AG München: Kein Anscheinsbeweis gegen Hotel als Epidemieauslöser bei weniger als 10% erkrankten Gästen

Nach erstem Anschein kann erst dann davon ausgegangen werden, dass für eine Virus- und Keimepidemie von Gästen das Hotel verantwortlich ist, wenn nachgewiesen ist, dass mindestens 10% der Gäste daran erkrankt sind. Dies entschied das Amtsgericht München auf die Klage eines Pärchens hin, dessen Urlaub in einem Hotel in Rhodos wegen unter anderem massiven Magen-Darm-Beschwerden nicht erholsam war.

AG München, Urteil vom 12.05.2015 – 283 C 9/15, rechtskräftig