Neue Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Am 09.01.2016 trat eine neue EU-Verordnung in Kraft (ODR-Verordnung), die Onlineshopbetreiber dazu verpflichtet, einen Hyperlink auf die neue OS-Plattform der EU-Kommission zu setzen.

Die OS- Plattform soll der Beilegung von Streitigkeiten dienen, die sich aus dem Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ergeben. Hierdurch wird
Verbrauchern bei Online-Geschäften die Möglichkeit eingeräumt Beschwerden einzureichen.

Die OS-Plattform wird nur für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen, die online geschlossen wurden, zur Verfügung stehen. Die ODR-Verordnung
umfasst dabei sämtliche Onlineangebote, also auch Reise- und Hotelbuchungen, die nur über Verkaufsplattformen / Marketplaces verkaufen. Hierzu wird eine Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) im Internet geschaffen, die am 15.02.2016 zur Verfügung steht (ec.europa.eu/consumers/)

Nach dieser Information der EU gibt es in Deutschland derzeit jedoch noch keine Streitbeilegungsstellen.

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